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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Censur und Leipziger Kommissionsbuchhandel. 277

srcicn Ausfluß seiner Munificenz" zu ersetzen. Österreich aber leidetunter demMangel reich gewordener und eine großartige Industrie ent-wickelnder Verleger".

Und was erbat die Petition? Nicht Abschaffung der Censur, nichteinmal Beschränkung auf das bundcsgesetzlichc Maß. Hier in Österreich wäre man schon dankbar gewesen, wenn man für die Censur wenigstensüberhaupt ein Censurgesetz gehabt Hütte. Erlaß eines Censurgcsctzes aufder Grundlage der Instruktion vom Jahre 1810 und öffentliche Kund-machung dieses Gesetzes, Verleihung einer unabhängigen Stellung fürdie Censoren, Gründung eines wirksamen Nekurszuges in Censurange-lcgenheiten: das war die Preßfreihcit, die die österreichischen Liberalenjener Tageunvergreiflich" anzustreben den Mut fanden.

Die vormärzliche Zeit ist aber auch der dritte Zeitraum gewesen,in dem man den deutschen Gesamtbuchhandcl an seiner Gurgel zu packenversuchte, am Leipziger Kommissionsgeschäft. Wir entsinnen nns dessächsischen August-Mandats vom Jahre 1812. Als dann auf das Fran-zösische Kaiserreich der Deutsche Bund und auf Napoleon Metternichgefolgt war, da war auch auf Friedrich Perthes Friedrich Arnold Brock-haus gefolgt, und die Karlsbader Beschlüsse hatten das Nachspiel desauf der Organisation des deutschen Buchhandels, der Ccntralisierungseines Geschäftsverkehrs in Leipzig aufgebauten Projekts eines giganti-schen Überwachungssystems der gesamten literarischen Produktion gefunden.Solche Bewegungen sollten jetzt wiederkehren.

Von Kämpfen des Leipziger Kommissionsbuchhandels, die in ihrerKühnheit und Bitterkeit endlich fast an die Münchener Protestatio«vom 19. Dezember 1791 erinnern konnten, gegen die beständigenVersuche der Preßpolizei, den deutschen Speoitions- und Stapelplatzmit ihren Polypcnarmcn zu umschlingen, war dieser ganze Zeitraumdurchzogen. Der Leipziger Buchhandel hatte sich nach Möglichkeit in dieGesetzgebung seines Landes zu schicken und doch mit den eigenen Inter-essen diejenigen der Auswärtigen zu vertreten, die in Leipzig einen Zu-fluchtsort gegen Übergriffe ihrer eigenen Behörden suchten und ohnefreien Kommissionsverkchr in Leipzig empfindlich gehemmt gewesen wären.Die sächsische Regierung suchte nach Möglichkeit ihren Bundespflichtenzu entsprechen und sich dem Druck seines mächtigen Nachbarstaates,