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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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278 Kapitel: Von der Säkularfeier bis zu den Märztagen (18401848).

Preußens, nicht ungefügig zu zeigen und doch mit den eigenen Interessendie der Litteratur und des Buchhandels zu schonen. Den Anfang machtenFälle, die sich auf einzelne Kommissionäre bezogen. Wie weit konnteman doch hoffen, weit über die Grenzen Deutschlands hinaus, durchEingriffe in Leipzig auf die Gestaltung des Büchermarktes einwirkenzu können! In Paris ist ein Verlagshaus, Hcidcloff & Campe; vonBerlin aus wird sein gesamter Verlag für die preußischen Staaten ver-boten; und von Dresden ergeht schon vier Monate vorher (MitteMärz 1834) die Drohung, man werde gegen den Kommissionär KarlKirbach (Dyksche Buchhandlung), wenn er die Kommission nicht binnensechs Wochen aufgegeben habe, einschreiten. Preußen befahl; Sachsengehorchte; der Verein der Buchhändler zu Leipzig protestierte. Sospielte jedes der drei seine ihm eigentümliche Rolle. Das Ergebniswar, daß der Termin der Aufgabe der Kommission wenigstens bisnach der Messe verschoben wurde. DieVerordnung über die Ver-waltung der Prcßpolizei" vom 13. Oktober 1836 schrieb in ihremtz 44 den Leipziger Kommissionären vor, Abschriften der Fakturen allerauf den Platz kommenden und zum dortigen Vertrieb bestimmten Schrifteneinzureichen. Eine Vorschrift, die, an den allgemeinen Forderungen desKommissionsgeschäfts gemessen, offenbar so gut wie undurchführbar war.Wenn wir diesen Mechanismus", heißt es in der Vorstellung derDeputierten des Leipziger Buchhandels vom 1. Dezember 1836 gegendie genannte Verordnung,welcher durch seine innere Vortrefflichkcit sichweit über die Verwaltung des Buchhandels sowohl in England als mFrankreich erhebt, als ein Resultat, welches durch die Erfahrungöschulevon Jahrhunderten gewonnen ist, betrachten müssen, so erscheint jederhemmende Eingriff in den Fortgang desselben als eine höchst gefähr-liche, zerstörungsdrohende Maßregel." Man wies die Regierung, wennihr daran gelegen sei, schnelle Kunde von den neuen Erscheinungen zuerlangen, auf die Bibliographie des Börsenblattes hin, und die Regierungfand sich, während der Buchstabe der Verordnung bestehen blieb, zu derversuchsweise" gestatteten Beschränkung der genannten Vorschrift aufdie im Verzeichnis des Börsenblattes nicht enthaltenen neuen Schriftenbereit, deren Dauer von der Genauigkeit und Pünktlichkeit der Einsen-dung der Neuigkeiten zur Aufnahme in der Börsenblatt-Bibliographieabhängen sollte. Es war besonders die preußische Regierung, die dem