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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Censur und Leipziger Kommissionsbuchhandel.

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Leipziger Kommissionshandel den Daumen aufs Auge zu drücken suchte;Sachsen reagierte darauf, indem es mahnend und drohend an die Loyali-tät der Leipziger Buchhändler appellierte und ihnen schließlich nahelegte,13. Dezember 1844, 11. Januar 1845, die Sicherstellung Leipzigs als buchhändlerischcn Centralplatzes durch eine gemeinsame Kundgebungzu erkaufen, in der sie sich hinsichtlich ihrer Kommissions - und Spe-ditionsgeschäfte zu einer, von ihnen selbst auszuübenden censurartigcnThätigkeit verpflichteten, widrigenfalls sie nicht länger im Stande sei, gegendas Ganze des Leipziger Buchhandels gerichtete Maßregeln auswärtigerRegierungen abzuwenden, diedem gestimmten Commissions- und Spe-ditionsbuchhandel zu Leipzig nachthcilig werden könnten". Der Leipziger Buchhandel antwortete damit, daß er wieder und wieder sich angelegensein ließ, den Unterschied zwischen Dcbit und Spedition zu beleuchten, zubetonen, daß, wenn er die ihm anvertrauten Speditionsgütcr wirklichprüfen und für ihren Inhalt verantwortlich sein sollte, damit der Unter-gang des Leipziger Kommissionsbuchhandels ausgesprochen sei und daßim übrigen der Zweck der auswärtigen Regierungen auch dann unerreichtbleiben werde, weil er überhaupt nicht mehr erreichbar sei: erreichbar seidie Mißhandlung des Buchhandels, nicht mehr erreichbar die Unterdrückungdes Gedankens; der auswärtige Handel werde nur andere, weniger leichtzu überwachende Wege einschlagen.

Die drohende Einschränkung des deutschen Gesamtbuchhandels riefzum dritten Male in jenen vierziger Jahren den Börscnvcrein aufden Plan. Auf die beiden Denkschriften der Jahre 1841 und 1842über die litterarischen Rechtsverhältnisse und über Censur und Preß-freiheit folgte im Jahre 1845 dieDenkschrift über die Organisationdes deutschen Buchhandels und die denselben bedrohenden Gefahren",deren Abfassung beschlossen wurde zu Kantate 1845, und die am 5. Juni1845 von Carl Duucker und Moritz Veit (Berlin ), Heinrich Erhard(Stuttgart), Fr. I. Frommann (Jena), Karl Reimer (Leipzig), EduardVieweg (Braunschweig) und Anton Winter (Heidelberg ) unterzeichnetwurde.In neuerer Zeit ist die Freiheit des buchhändlerischcn Ge-werbebetriebs in strengerer und doppelter Weise beschränkt: vor demDrucke der Bücher durch Censur und bei ihrer Verbreitung in's Publicumdurch Verkaufsvcrbotc. Jetzt wird noch ein drittes Stadium der Con-trole verlangt, am Hauptspeditionsortc und Stapelplatzc Leipzig ." ES