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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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»4 8. Kapitel! Prcszgcsepgcbnna u, Urheberrecht biö z. Ende des Deutschen Bundes .

folgen konnte und dic Rcgicruugcu eincr mit einem Schlage aller Fesselnledige» Presse mit Besorgnis und Mißtrauen entgegensahen, so lag esnicht fern, daß der Buchhandel die beiden Gedanken einer gewissen ge-werblichen Einhcgung und einer gewissen dem Staate gegenüber geleistetenBürgschaft, die der Anwendung staatlicher Maßregeln anderer Art vor-zubeugen bestimmt sein sollten, miteinander verband. ?cu Buchhäudlcreiner cxmncnartigen staatlichen Kontrolle zu unterstelle!,, war in rein ge-werblicher Beziehung ein alter Gedanke. Die neue Färbung begann erbereits vor dem Nevolntionsjahrc anzunehmen, Tchon dic Juristen derPreßzcitnng rügten es, daß dic gesetzlichen Bestimmungen Preußens überKonzessionieruug zum Buchhandel mehr auf die Geldmittel als auf dieQualifikation der Bewerber achteten: im Anschluß daran hatte in seinerDenkschrift über die Organisation des deutschen Buchhandels" vom Jahre1845 der Börsenverciu selbst dem Wunsche Ausdruck gegeben nach Ein-sühruug bnchhnndlcrischcr Prüfungen als Bedingung der Erlanbnis zumselbständigen Betriebe des Sortimentsbuchhandels in solchen Staaten,deren gesetzliche Bestimmungen über Konzessionicrung zum Buchhandelwie z. B. iu Preußen einegroße Weitung offen ließen", abzuhaltenvon Buchhändlern, dic von den betreffenden buchhändlcrischcnKreis-oder städtischen Vereinen" dazu erwählt würden; auf der andern Seiteschlug der preußische Bundcsgesetzentwurf vom Jahre 1847 eine Eentral-stellc (Bundcs-Syudicat") zur Beaufsichtigung des Buchhandels vor.Jetzt wurde buchhäudtcrischerseits der Prüfuugsgedankc mehrsach und vonverschiedenen Seiten zur Sprache gebracht. Die Buchhäudlcr uud Buch-druckcrcibesitzcr Bcrlius schlugen in der Petition vom 10. April 1851die Einrichtung von Bnchhändlcrinnungen vor, in denen die Mitgliedschaftan eine unter Vorsitz eines Regierungskommissars abzulegende Prüfungder Zuverlässigkeit und gewerblichen Bcfähiguug geknüpft sein sollte, unddie sofür dic Regierung eine nicht unbedeutende Garantie gegen vieleAuswüchse der Presse uud Regellosigkeiten im Buchhändlergeschäfte dar-bieten, so wie viele Repressivmaßregcln überflüssig machen würde". Dievorhin erwähnte Sälrist Frominanns, nach eincr Huldigung vor demBilde der Prcßfrcihcit, schloß in Entfaltung desim Börscnverein er-wachsenen Sinnes für Gesetzlichkeit" an die angeführte Ztellc dieForderung, in dein neuen Zeitalter der Prcßfrcihcit ciucallgemeinedeutsche BnndeSbchordc für dcn deutschen Buchhandel in Leipzig " zur