ZOß 8- Kavilel: Preß^eseh^ebnng u. Urheberrecht bis ^ Ende dcS Deutschen Bnndes.
um sich nach dem i^eseize sicher zu stellen, ciue Zensur ausdrücklich vor-behalten, und das ist bekanntlich stets . . nntcr allen Bedingungen die-jenige gewesen, welche von geachteten Schriftstellern nm entschiedenstenzurückgewiesen wird". Ncchtsstrcitigkeiten standen in Aussicht, wenn derVerleger sich zum Druck eines Buches verpflichtet hatte und später ansFurcht vor der Verantwortlichkeit den Druck, und wenn auch nur cin-^cliier Stellen, verweigerte. Natürlich galt das Entsprechende für dasVerhältnis des Drnckcrs zum Verleger. Und gar der Sortimcntcr?Da er „täglich mindestens zehn neue Werke" allein aus dem nicht-prcnßischen Dentschland erhält, der ausländischen, der älteren und derin Preußen selbst erscheinenden Vitteratnr nicht zu gedenken, so wirdes ihm „schlechterdings nnmöglich, alle diese Werke einer genauen Prüfungzu unterwerfen". Wollte ein Buchhändler trotzdem mit besonderer Ge-wissenhaftigkeit oder Ängstlichkeit darin verfahren, so konnte er nur dieBeute sciuer minder gewissenhasten, minder ängstlichen Konkurrentenwerden. Bei einer Weigerung, ihm das Buch zu verkaufen, die uichtnur auf keiner richterlichen Entscheidung, sondern gar nur auf der sub-jektiven Ansicht eines Bnchhändlcrs beruhte, wie hätte es ein Käufer be-wenden lassen sollen! „Es ist überhaupt eine der traurigsten Aufgabe»,fortwährend zwischen dem Interesse der eigenen Existenz und der Gefahrrichterlicher Verfolgung eingeklemmt sich zn befinden, eine Lage, die ineiner ähnlichen Weise in keiner andern Gewcrbthätigleit vorkommt."
In noch höherem Grade als die bedingte oder successive Verant-wortlichkeit, heißt es in der oben augezogeuen Berliner Erklärung, müßtedie unbedingte oder solidarische „die schmachvollste Eensur wiederherstellen,die Zensur der Gcwerbsthätigkeit über den schaffenden Gedanken". Wasden Sortimeutcr betraf, so wäre damit eine Kenntnis, eine Urteilsfähig-keit „über alle, täglich und oft mnsseuweise eingehenden Novitäten" vonihm verlangt, die „in das Bereich der Unmöglichkeit fällt. — Ein unddasselbe Buch gelangt in der Regel fast gleichzeitig an alle Sortiments-hnndlungen eines Landes, und jede Handlung beeilt sich, und muß sichaus Konkurreuzrücksichten sowohl, als auch aus Pflicht gegen daS Publikumbeeilen, eine neue Schrift auszustellen und ihren Kunden zuzuschicken, undsie besieht also oft kaum den Titel derselben genau" (Vorstellung derMünchencr Buchdrucker und Buchhändler vom 2. Mürz 1850). „Wenndie königl. Staatsrcgicrnng", sagte die Vorstellung der Münchencr Buch-