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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
314
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Zl^j. 8. Kavilcl: Prcszqcscpgebnng u. Urliedcrrechl bis z. Ende dcö Tculsche» Bundes.

vember 1854 hervor:Wird bei der Revision wahrgenommen, daß esbei der Verpackungsart darauf abgesehen sei, die Aufsicht zu tauschenund strafbare Druckschriften der Wahrnehmung und AnHaltung zu ent-ziehen, sind insbesondere solchen Werken falsche Titelblätter oder Um-schläge beigelegt, oder erscheinen sie bogenweise iu andere Werke eingelegt,so ist die ganze auf solche Weise vorgerichtete Sendung mit Beschlag zubelegen". Man wird durch diese Jnstruktiouöbestimmungcn erinnert andie vormärzliche Zeit, in der man von einer besonderen Atteratur sprach,die darauf zugeschnitten werde, in Österreich verboten zu werden-, in derder österreichische Sortimenter zu mehrerer Sicherheit auf dem Kopfgewisser Verlangzettel das Zeichen i v anbrachte, was für den kundigenBuchhändler bedeutete: Achtung, hier verboten: in der der österreichischeVerleger in Österreich verbotene Schriften außerhalb Österreichs unterverändertem Titel erscheinen ließ, wobei erbauliche Gebet- und Erbauungs-bücher- oder langweilige Äalendertitcl beliebt waren; in der BörnesBriefe aus Paris " (Hoffmann ^ Eampe) unter dem TitelBeiträgezur Ander- uud Völkerkunde" nach Osterreich gingen und Otto Wigand in Leipzig seinen österreichfcindlichen Verlag als Verpackungsmaterialeinschmuggelte. DieJnstruetion zur definitiven Organisierung desBüchcr-Revinonsgeschäftcs" vom 13. November 1854 machte die Ein-richtung den alten Zuständen noch ähnlicher: die besonderen Revisions-kommissionen wurden mit Ausnahme derjenigen zu Wien, Mailand undKrakau ausgelöst, und die Durchsicht der Bücherscndnngen und Auhaltungder dabei vorgefundenen verbotenen und bedenklichen Schriften wurde derbetreffenden Polizeibehörde resp. den genannten drei Revisionskommissionen,die Prüfung des Inhalts und die Autragstellnng auf Verbot aber dernnn alsVüchcrrevisiono-^entraleommission" fortbestehenden Revisions-kommission zu Wien (und in gewissen naheliegenden Fällen den Revisions-kommissionen in Mailand nnd >trakau> übertragen. Diese Eensur-thätigt'eit übten die österreichischen Revisionsämter ans bio zum Endeihres Bestehens.

So war der Geist der Reaktion in deutschen Ländern einge-zogen. Und er war es in doppeltem Widerspruch zu den Errungenschaften von 1848; denn der Widerspruch bestand nicht mir darin, daßinhaltlich, nachdem die Wasser der Revolution sich verlaufen hatten,