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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
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)'.Z2 5, Kapital: Preßgesctzgcbung u. Url>et>errecht bis z. Ende dcS Deutsche» Bundes.

des Staatsanwalts gerichtlich gerechtfertigt, nicht gerechtfertigte mußtenunverzüglich aufgehoben und es mußte dafür von der Staatskasse Er-satz geleistet werden.

In Deutschland hatte schon das Jahr vorher Bayern das Beispielder Aufsaugung der preßgesctzlichen Ausnahmcvorschristen durch die Straf-rechtsgesetzgcbuug gegeben: die besonder» Slrafbcstimmungcn des Preß-gcsetzes vom 17. März 1850 wurden außer Wirksamkeit gesetzt und diegeeigneten Strafbcstimmungcn dem ucucn allgemeinen Strafgesetzbuchevom 10. November 1861 einverleibt. Daneben begannen jetzt die Staaten,die den Bundesbeschluß des Jahres 1854 publiziert hatten, sich von ihmloszusagen. In Sachsen wurde die Lossngung eingeleitet durch einePetition der Leipziger Buchhändler im Jahre 1883, die darum er-suchten, endlich nun an die Stellemilder Übung" die Weisheit derGesetze zu stellen. In einer ofscnen Kundgebung durch die Presse imJahre 1865 loste sich die sächsische Regierung von den Fesseln derBundesbeschlüsse. Eine entsprechende gesetzliche Neuarbcit wurde freilichnicht mehr geleistet, vielmehr stellte Sachsen vorläufig sein Preßgcsetzvom 14. März 1851 wieder her, das ja in vielen Stücken mit denBundcsbestimmuugen übereinstimmte. Württemberg aber ließ am 24. De-zember 1864 sein Preßgcsetz vom 30. Januar 1817 wieder in Krafttreten; Koburg-Gotha gab am 9. August 1866 das liberale Gesetz,das daun in den letzten sechziger Jahren für die Prcßgesetzgebung dermeisten übrigen thüringischen Staaten als Muster dienen sollte; zu An-fang des Jahres 1866 legte die badischc Regierung einen Preßgesctz-cntwurf vor, der den Konzessionen, Kautionen, polizeilichen Verwarnungenden Abschied gab und sogar das Erfordernis eines verantwortlichenRedakteurs und der obrigkeitlichen Erlaubnis zum Hausieren und zumAnschlag von Druckschristen aufgab.

So kündigte sich ein neues Zeitalter an, in dem die Grundrechtevon 1815 und 1848 endlich ihre wirkliche und volle Erfüllung findensollten, und von dem nur zu hoffen war, daß es mit dem Geiste derFreiheit auch die Form der Einheit verbinden werde. Die Gruudrechtcaber, soweit sie hier im besondern unser Interesse in Anspruch nehmen,bestanden, wir erinnern uns dessen, nicht nur in dem Rechte der Preß-freihcit.