Denkschriften des Börsenvereins voni ö:-!. Januar 1855.
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cr in seinem Bestände abhängig war von Verhältnissen, Erwägungennnd Berechnungen ganz anderer und fremder Art und Natur. Dabeistanden zu Ende des Jahres 1856 bereits dreizehn deutsche Bundes-staaten mit Frankreich und ebensoviele mit Großbritannien im Ber-tragsverhültnis.
Die am 23. Januar 1855 von Rudolf Besser, Bernhard Perthesund Wilhelm Engelmann gezeichneten „Denkschriften über den inter-nationalen Rechtsschutz gegen Nachdruck zwischen Deutschland, Frankreich und England " gipsclten in dem Gesuche: „Die Hohe Königlich Säch-sische Staatsregicrung wolle bei der Hohen Bundesversammlung dahinwirken, das; sie unter Festhaltung der im Vorstehenden und in der Denk-schrift, die Vertrüge mit Frankreich zum internationalen Schntze gegenNachdruck betreffend, niedergelegten Grundsätze, einen alle deutsche Terri-torien bindenden Bnndesbcschluß erlasse, welcher den internationalenRechtsschutz gegen Nachdruck unter Berücksichtigung der verschiedenen Ver-hältnisse des deutschen und des englischen Buchhandels, auch den eng-lischen Staatsangehörigen nach Maßgabe des von den Bundesbeschlüssenaus den Jahren 1832, 1837 und 1845 allen deutschen Staatsange-hörigen gleichmäßig gewährten Schutzrechts, jedoch nur unter der Be-dingung zusichere, daß England die möglichste Gleichheit der Eingangs-bedingungcn nach England für die Erzeugnisse des deutschen Buch- undKnnsthandclS mit denen, welche für die englischen Druckwerke in Deutsch-land rücksichtlich des Zolls bestehen, herstelle".
Die sächsische Regierung aber forderte schon im Monat darauf(16. Februar den Börsciwcrein sowie die Tcpnticrten des Buchhandelszu Leipzig auf, ihr für die Formulierung jener „Grundsätze" bestimmteund motivierte Vorschläge einzureichen; aus solcher Grundlage wollte siedann beim Bunde entsprechende Anträge stellen auf die durchgreifendeAbänderung und Vervollständigung der Nachdrucksgcsctzgebung.
Der Börscuvcrein also an der Arbeit, umgeben von den etwadreißig verschiedenen deutschen Nachdrucksgcsetzen, den Entwurf zu einemeinheitlichen Gesetze littcrarischeu Rechtsschutzes für ganz Deutschland zuschaffen. Die Mitglieder des dazu erwählten Ausschusses waren HeinrichBrockhans, Wilhelm Engelmann , 1>r. H. Härtel nnd S. Hirzel ausLeipzig, Friedrich Frommann aus Jena, Hranz Lechner ans Wien ,Rudolph Dldcnbourg aus München, Bernhard Perthes aus Gotha ,