Frankfurter Entwurf.
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Der Börscnvercin, wie er darin der Anfänger gewesen war, sprach dabeidas letzte Wort, indem er auf Grund der Verhandlungen eines Aus-schusses zu Nürnberg am 10. und 11. August 1864 der sächsischen Re-gierung unterm 27. September 1864 einen „Bericht" einreichte, indem die Punkte zusammengestellt waren, in denen der Frankfurter Ent-wurf vom Börsenvereinsentwurf abwich, und die man — wie nament-lich das Bestcllcrrecht — durch die Bestimmungen des letztern wiederersetzt zn sehen wünschte.
Geschichte dk-Z Tcutschen Bnchlmndcls. IV.
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