Auslieferung. Kommissionsgebühren.
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den Sortimcnter aus den Emballagekosten, für den Verleger dem Lagerzins.Mit der EntWickelung des modernen Geschäftsverkehrs bürgerte sich die Ein-richtung ein, daß der Sortimenter den Kommissionär mit einem gewissenFonds zur Auslosung der Barpakete ausstattete. Friedrich Volckmar teilte 1835 einem jungen Anfänger (Morgenroth in St. Petcrsbnrg) ausdessen Anfrage als Bedingungen mit: 1) 1 Rthlr. Emballage pro Centner;2) „die geringen Commissionsgcbührcn"; 3) Cassa für Barpakete. Wasdie letztgenannte Vorauszahlung betrifft, so wurde sie grundsätzlich nurvon neuen Firmen verlangt; der als solid befundene Kommittent erhieltKredit, indessen ohne daß sich in der hier umfaßten Zeit in ausge-sprochener Weise eine bankiermäßige Stellung des Kommissionärs zumKommittenten nachweisen ließe; Volckmars Übersicht vom Jahre 1833lehnte eine solche Gestaltung des Verhältnisses ausdrücklich ab: die„Functionen eines Commissionärs" seien „mit denen eines Banquiersnicht vereinigt". Das Memorandum vom Jahre 1846 erwähnte das„Einlösen und Einkassircn der Baarpaquete, das ununterbrochene Zahlenund Empfangen einzelner Zahlungen außer der Messe" bereits als be-sondern „Gegenstand der Berechnung": der Gegenstand aber, der be-rechnet wurde, war nicht der Zinsverlust, sondern die „große Bemühung".Als Taxe für die Kommissionsgebühren „bei gewöhnlichem Verkehr" gabVolckmar 25 bis 40 Rthlr. an. Der steigende Barpaketverkehr vor allemwar es aber auch, der das alte System der Spescnbercchnung als unzu-länglich erscheinen lassen und dazu führen mußte, die Berechnung genauerden einzelnen Arbeiten des Kommissionärs anzupassen, während dasKommissionshonorar zu einer speziellen Vergütung der allgemeinen Ver-antwortlichkeit des Kommissionärs und der mannigfaltigen Nebenarbeiten,Korrespondenzen u. dgl. wurde. Das „Memorandum für die HerrenCommittcnten mit Bezug auf das Commissionsgeschäft in Leipzig " vomJahre 1846, das von 39 Leipziger Kommissionären unterzeichnet war,gab die folgende Aufstellung. Die Emballagebelastung des Sortimcntersbestand auch hier in 1 Rthlr. pro Centner (mit geringer Erhöhung —nach einer Angabe vom Jahre 1858 von 4 Pfennig aufs Pfund — beikleineren Paketen oder besonderer Verpackung fürs Ausland); für dieAuslieferungsgebühren wurde, ebenso wie für die sonstige Kassenführungzwischen den Messen, der allgemeinste Modus die Berechnung nach Pro-zenten, und zwar wurde für jene der Satz von 1 "/», für diese der Satz