400 Iv. Kapitel: Die Refvrinbewcgung bis zum Ausaang der sechziger Jahre.
münze; man vermißte Versicherung der Lager und Maßregeln gegenschlechte Zahler (Beschränkung des Jahreskredits, nach der Messe durchein Verlegerkomitee zu veröffentlichende Listen gntcr und schlechter Zahler);man verlangte Quittierung der Pakete an den Kommissionsplätzen; dieForderung von Maßregeln gegen Eensur und Nachdruck spielten noch ihreRolle; man wünschte Maßregeln gegen Verlag und Verbreitung schlechterund schädlicher Schriften; man wünschte Maßregeln gegen die Konkurrenzin der Übcrsetznngslitterntur.
Grundsätzlich war kaum eine dieser Klagen und Forderungen neu;die Formen der Inhalte, die sie betrafen, hatten sich in einigen Fällengeändert; was sie allgemein von der Vergangenheit unterschied, war dieHöhcrc Stufe der wirtschaftlichen und geistigen Bewegungen der Zeit,in der sie erhoben wurden.
Und so waren es im wesentlichen auch dieselben Richtungen wiefrüher, die sich hinsichtlich der verschiedenen Stellungnahme zu diesenReformpunkten zeigten, mir daß auch sie stärker ausgeprägt waren undschärfer zur Geltung kamen.
Wir haben als die bciden Extreme auf der einen Seite den Grund-satz des Freihandels, auf der andern denjenigen staatlicher Regulicruug.Zwischen den Extremen standen die beiden Parteien, von denen die einegenossenschaftliche Regelung von oben her durch den Börsenvcrein ver-langte, die andere die Reform von unten her aus freier Vercinsbildungerwachsen lassen und endlich eine Richtung, die sich mit einer allgemeinenbuchhändlerischen „Eodificirung der Usancen" begnügen wollte. Esbraucht kaum bemerkt zu werden, daß die verschiedenen Richtungen inmannigfaltigen Verbindungen auftraten.
Daß der Buchhandel „als cine sreyc Handlung, jedermann zntreiben frey stehe", darin hatte schon der Magister Birnbaum in„Eines aufrichtige« Patrioten unparteiischen Gedanken" Anno 1733den Grnnd des buchhändlcrischen Verfalls — d. h. der ungedeihlichcuWirksamkeit der Nachdrnckcr, Pfuscher, Störcr und Afterbuchhändler —erblickt, der nur durch kräftige Beschränkung des Gewerbebetriebs, durchErrichtung einer durch „gcwalt hoher Häupter" geschützte buchhändlerischcInnung zn heilen sei. Solche Gedanken waren auch der damaligenZeit nicht fremd. Karl Wolf in München schlug iu einer Broschüre