Rcformrichtuugcn: Staatliche Regulierung; Börsenvereinsrcform. 401
„Über dcn deutschen Buchhandel" vom Jahre 1829 die Vereinigungeinzelner Staaten zur Einsetzung einer gemeinsamen, den ganzen Buch-handel leitenden Behörde vor. Wit führte in seinem „PolitischenTaschenbuch für das Jahr 1831" Gedanken aus, die, wie wir wissen,dann ähnlich in den vierziger und fünfziger Jahren im Buchhandel ver-treten wurden: staatliche Regelung der Anzahl der Buchhändler, staat-liche Kontrolle ihrer Befähigung; er wünschte sogar die Einführung einesdurch ein buchhändlcrisches Kollegium festzusetzenden Bücherpreis-Tarifsund entsprechende staatliche Revisionen. Der Buchhandel sollte zur Zunft,der Buchhändler zum Staatsdicner werden. Dieselben Gedanken legteausführlich jener „Entwurf zu einem Regulativ für den literarischenRechtszustand in Deutschland " dar, den Jügel im Jahre 1834 demBundestage eingereicht hatte. Jeder innerhalb der Bundesgrenzen wohn-hafte Staatsbürger, der den Buchhandel in der üblichen Lehrzeit praktischerlernt und bei seiner Niederlassung ein Zeugnis des Wohlverhaltensund den Nachweis beigebracht hat, daß er „nicht ganz ohne vcrhältniß-müßigc Geldmittel" sei, wird von seiner Behörde immatrikuliert und isterst damit als Buchhändler zugelassen; die Gesamtheit der also staatlichimmatrikulierten Buchhändler bildet zugleich dcn Börscnverein der deutschenBuchhändler zu Leipzig , bei dem jeder die Pflicht hat, sich einschreibenzu lassen. Die Aufnahme in den Börsenverein wird so unmittelbarvom Staate vorgenommen und ist ganz von ihm abhängig; Buchdrucker,Leihbibliothekare und Autoren sind als solche von der Aufnahme aus-geschlossen, Antiquaren ist der Handel nur mit gebrauchten Büchern,Buchbindern nur mit gebundenen Bibeln, Gesang- und Elementarland-schulbüchcrn gestattet.
Der Börscnverein rühmte sich mit Stolz, die älteste deutsche Korpo-ration zu sein. Mit Recht; uur daß er im Grunde sogar noch vielälter war, als sein Geburtsschein vom Jahre 1825 auswies. Aus demReformgeiste des Wahlausschusses, der Horvath-Göschenicmer und PhilippErasmus Reichs nicht geboren, war sein Lebensgrund so alt wie dieGeschichte des in der Büchermeßstaot Leipzig verknoteten einheitlich in-einander webenden buchhändlerischen l^cschüftswcsens. Darin lag derursprüngliche Geist, darin aber auch die geschichtlich notwendige Ten-denz seiner Fortentwicklung ausgesprochen. Alles, was es an Einheitder geschäftlichen Berührung gab, war ursprünglich im Grundsatz die
Geschichte des Deutschen Bnchlimidels, IV. 26