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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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40^ 1». Kapitel: Die Rcformbeweauug. bis zun, Ausgang der sechziger Jahre.

Sache persönlicher Berührung; und das, was alle die Handler verband,die hier aus allen Städten und Provinzen Deutschlands zusammen-kamen, um dann in der übrigen Zeit des Jahres wieder ihr Sondcr-dasciu zu führen, war das allmählich verschwindende Geschüft desein- oder gegenseitigen Bezugs und die gemeinsame Abrechnung. Indem Maße aber, als der Meßhandel seinen persönlichen Charakter verlorund andrerseits im Fortgang der geschichtlichen Entwicklung weiträumigerZusammenhang und Bewußtsein weiträumigen Zusammenhangs an Kraftund Bedeutung gewannen, mußte sich jener Zusammenhalt in dem Sinnewandeln, daß er aus der Gemeinsamkeit überwiegend persönlich-örtlichenAbrcchnungsgeschäftcs zur Vertretung der für einen einheitlichen deutschenBuchhandel überhaupt notwendigen Interessen wurde. Eduard Anton inHalle erinnerte im Jahre 18!Z4 an die Macht und Bliitc der mittel-alterlichen Gilden Italiens, Westdeutschlands und Flanderns und derHanse.Wer einig ist, ist stark. Einig wird aber ein Stand durchkräftige, bindende, Auswüchse verhindernde Gesetze." Dem Börsenvereinmüssen Fesseln angelegt werden, damit Buchhandel und Nichtbuchhandclrein und fest geschieden, im Buchhandel Schäden uud Forderungen, vondenen wir oben hörten, abgestellt und erfüllt unddie Gcwerbefrcihcit,die jedes Geschäfts Verdcrber ist, in unserm Geschäft gemüßigt werden".

Die Punkte, die dem Reformbcdürfnis zugrunde lagen, betrafenzum Teil unmittelbar die Interessen des Verlegers. Vor allem aberwar der von den Schärfen der bestehenden Verhältnisse unmittelbar be-troffene Teil das Sortiment. Das Sortiment war es, das unter derSchleudern der Hauptplätzc litt, das Sortiment war es, das sich durchdas moderne Antiquariat gestört und durch den direkten Vertrieb desVerlegers beeinträchtigt sah, das Sortiment war es, für das die Hand-habung des Konzessionssystems oder gar die Einführung der Gewerbefreiheit in Betracht kam. Deshalb gehörten der Richtung genossenschaft-licher und staatlicher Einschränkung vor allem die Sortimcntsbuchhändlcrin erdrückender Überzahl an. Etwas anders sah es bei den Ver-legern aus. Das Sortiment verlangte einfach: Schutz möglichst inseinem derzeitigen Bestände. Wcun man die so zahlreichen Klagen undFordcruugcn des Sortiments zunächst jener Zeit überblickt, so muß manwohl sagen, daß es so große Rechte, die es beanspruchte, mehr einfachaus seiner Existenz als aus seinen Pflichten und deren Erfüllung,