^06 10. Kapitel: Die Reformbewegung bis zum Ausgang der sechziger Jahre.
mmg des Geschäftsverkehrs und der Geschäftsbräuche, Vertretung dergewerblichen Interessen gegenüber den Behörden, Sorge für Ausbildungdes Nachwuchses, Unterstützung der Vereinsmitglieder u. dergl., sodaßalso ihre Aufgabe, wie sehr auch dabei Hand angelegt werden mochte anweiteren Ausbau, im ganzen eine allgemein erhaltende und förderndewar; oder sie gehörten der eigentlichen Neformrichtung an, d. h. bestandenin der grundsätzlichen Bekämpfung solcher Erscheinungen, die die Grund-lagen buchhündlerischer Organisation überhaupt zu bedrohen schienen.
In den thatsächlichen Gründungsversuchen und Gründungen buch-händlerischer Vereine waren beiderlei Motive vielfach verbunden.
Die ersten dieser korporativen Schritte, die, nach der Begründung desBörsenvereins, unternommen wurden, gehörten derjenigen Richtung derVereinsbildung an, die im ganzen nur die Ordnung und Regelung der be-stehenden Verhältnisse bezweckten. Dabei nahmen die frühesten Vcr-cinsbildungen eine besondere Stellung ein: sie waren ihren Grenzennach allgemein und gehörten noch — oder schon, sofern vorher Vereinesolcher Art keine genügende Unterlage im Boden der Wirklichkeit ge-funden Hütten — dem korporativen Kampfe gegen den Nachdruck an.Es waren die Vereine erstens der Deutschen Musikalienhändler, gegründetin Leipzig 1829 von sechs Leipziger , je zwei Hamburger, Brnunschwcigcr,Berliner Firmen und je einer Firma aus Posen, Halbcrstadt, Frank-furt a. M, Bonn , und zweitens der Deutschen Kunsthandlungen, ge-gründet in Leipzig 1831 von je vier Leipziger und Berliner, zwei Karls-ruher Firmen und je einer Firma aus Dresden, Magdeburg , Göttingcn,Mülhausen (und Paris), Würzburg, Darmstadt, Frankfurt a. M, Wien .Aus diese beiden Vercinsgründungen folgte im Jahre 1832 (10. De-zember) die Begründung des ersten Ortsvereins, des „Vereins der Buch-händler zu Leipzig ". Allerdings nahm er als örtlicher Verein insoferneine besondere Stellung ein, als sein Zweck, „die Förderung der inLeipzig zu betreibenden Buchhündlcrgcschäfte", in ganz besonderer und un-mittelbarer Weise, wie die Statuten sagten: „zugleich ein allgemeiner"war. Der Verein nahm auf: Leipziger Buchhändler oder genauer Ver-leger, Sortimenter und Kommissionäre (keine Kunsthändler, Buchdrucker,Antiquare, Buchbinder und Kolporteure), Musikalienhändler und die-jenigen Landkartenhändler, welche zugleich Verlagsgeschüfte betrieben, undumgekehrt war das Recht zur Betreibung der genannten Geschäfte den