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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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422 1l>- Kapitel: Die Reformbcwegmig bis zum Ausgang der sechziger Jahre.

Bereine der Buchhändler zu Leipzig, Wien und Berlin ) gebildet wirdund Geldstrafen von 5 bis 100 Thalern oder Ausschließung verhängt;im letztcrn Falle treten die vorhin genannten Maßnahmen ein, nament-lich haben die Kommissionäre sofort und ohne besonderu Auftrag denNamen des Betreffenden von der Auslieferungsliste zu streichen und jedeVerbindung mit ihm abzubrechen. Mit künftig entstehenden neuen Buch-handlungen dürfen Verbindungen nur eingegangen werden, wenn siebeim Central-Ausschuß ihre Beitrittserklärung abgegeben haben, mitBuchhandlungen, die keinen Leipziger Kommissionär haben, sowie mitBuchbindern (wo diesen der Debit von Gebet- und Schul-Büchcrn ge-setzlich zusteht") nur, wenn!sie sich schriftlich verbindlich machen, keinenKundenrabatt zu gewähren und solange sie ihre Versicherung halten.Die Durchführung der Vereinbarung überwies der Entwurf demCentral-Ausschuß".

Die Verhandlungen in der Generalversammlung waren langwierigund endeten damit, daß der Rheinisch-Westphälische Entwurf einem außer-ordentlichen Ausschuß unter Vorsitz Karl Reimers in Leipzig zur Be-ratung übergeben wurde. Die Mitglieder des Ausschusses legten ihreAnsichten in neun Separatgutachten nieder; ihre Verfasser waren KarlReimer (Leipzig), Johannes Frommann (Jena), Julius Springer (Berlin ),Paul Neff (Stuttgart), Friedrich Volckmar (Leipzig), Carl Nuthardt (Bres-lau), Friedrich Beck (Wien), Leon Saunier (Stettin ) und I. W. Deiters(Münster ). Mehrere dieser Gutachten wurden, wie gering ihr praktischerErfolg war und worüber sie sich selbst klar waren sein konnte,wertvolle und lehrreiche Dokumente zur Entwicklungsgeschichte der kom-merziellen Formen und der ihnen zugrunde liegenden produktiven undkonsumtiven Kräfte der buchhändlerischen Welt. Einige der Gutachten zwarvertraten lediglich die wohlbekannte, wenn man so sagen darf, orthodoxedeutsche Buchhaudclslehrc. Dahin gehörten die Gutachten von Ruthardtund Friedrich Beck.Deutschland", sagte Nuthardt,ist nicht England undFrankreich , ohne Novitätengeschäft verliert der deutsche Buchhandel seineGrundlage", das Novitütengeschäft aber geht ein,wenn wie jetzt fort-gewirthschaftet wird". Um es zu erhalten, ist notwendig.- erstens dieRückkehr zum vollen Drittelrabatt, zweitens die Aufhebung von Partic-preisen u. dergl., drittens die Einschränkung der Preisherabsetzung auf dieZeit nach Ablauf der ersten zwei Jahre nach der ersten Versendung.