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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Gutachtliche Äußerungen" 1847: Reimer, Frommnnn, Ncsf, Sannier. 427

Lehrling oder Gehilfe eintritt, in ihren Geschäften anzustellen; ob jemanddie Rechnung mit ihm aufheben will, bleibt dem eignen Ermessen über-lassen. Undwas kann dabei der Börsenvcrcin als solcher thun?"Frommann antwortet daraufin einer Weise, die Manchem ungenügenderscheinen wird, doch aber einigen moralischen Eindruck machen dürfte":der Börsenverein erklärt, daß es notwendig sei, überall Krcisvcreine zubilden, daß er bereit sei, die Hand zu bieten zur Errichtung einesSchlcudercrgerichts; er erklärt ferner, daß er für ein Übel halte: dieVermehrung der Barartikel und das Rcstschreibcn auf den Fakturen,und für der Billigkeit gemäß: von Zeitschriften höchstens den halbenJahrgang auf alte Rechnung zu stellen und von Zeitschriften, diewöchentlich erscheinen, ein Drittel Rabatt zu geben. Wir hebenendlich noch das Gutachten von Paul Neff hervor. Es trat mit Ent-schiedenheit für die Aufrechtcrhaltung des Ladenpreises durch Abschaffungdes Kundenrabatts ein, nur sei die Abschaffung nicht durch die einerExekutive entbehrende Diktatur eines Centralausschusses, sondern durchallmähliche, vorsichtige und schonende Werbearbeit innerhalb von Kreis-vereinen, in die das ganze Gebiet des Buchhandels einzuteilen sei, vor-zubereiten, deren Zielder im kaufmännischen Verkehr der verschiedenenGegenden übliche Sconto bei wirklichen Barzahlungen" sei. Voneigener Zuversicht getragen freilich waren seine Vorschläge nicht. Ein-mal würde das von ihm empfohlene Skontoum einen guten Thcilder Früchte der Maßregel bringen, vielleicht sogar an Orten, wo 10 "/,>der Rabattfuß ist, ein noch größeres Kreuz aufbürden", da man dannauch von Rettoartikcln Skonto geben müsse; und:Wenn ich zumSchlüsse mich frage, ob die Maßregeln auch in den Provinzen Leipzig und Berlin , sei es durch Güte oder Zwang, in Vollzug zu setzen seindürften, so bcschlcichcn mich Zweifel, die ich nicht zu entfernen weiß."Der Ausschuß konnte sich auf einen gemeinsamen Antrag nicht einigenund begründete das mit der Mannigfaltigkeit der in den verschiedenenGutachten vertretenen Anschauungen. Wenn eins der Gutachten ^dasvon Leon Saunier) vor der Übermacht des Kundcurabatts und derSchleudern die Segel strich und resigniert vorschlug: lieber die Fest-setzung und Veröffentlichung der Ladenpreise durch den Verleger über-haupt abzuschaffen, wodurch freilichunser guter Buchhandel auf einenganz andern Standpunkt gerückt würde", so war das allerdings durchaus