^28 Kapitel: Die Reformbeweguug bis zum Ausgang der sechziger Jahre.
nicht die Ansicht der Mehrheit der Gutachten, denn diese schilderten zwarausgiebig die schädlichen Wirkungen des Konditionsverkehrs — worunterbesonders die Überfüllung — und die Notwendigkeit, ihn zu Gunsten desfesten Bezugs einzuschränken, ebenso aber die Notwendigkeit, die Nieder-lassung zu erschweren und die größte Peinlichkeit im Kreditwesen zu be-obachten; aber über den Punkt, auf den es ankam, kam es zu keinerEinigung, und Enslin sprach das Wort: man könne niemand zwingen,mehr zu verdienen, als er wolle. Nuthardt bemerkte in seinem Gut-achten, der Gedanke, daß alle Verleger mit jedem Übertreter der Vor-schrift die Rechnung aufheben sollten, sei eine Unbilligkeit, „weil manihnen kein sichres Äquivalent für das bieten könne, was sie aufopferten,und sehr oft der Fall eintreten werde, daß man den Betriebsamen aus-schlösse und die Indolenz dadurch bevorzuge." Geschichtlich bemerkens-wert war noch eine andere Äußerung, die Ruthardt damals that. Mankönne gar nicht wissen, erklärte er, ob der Börsenverein (der damals742 Mitglieder zählte) in einiger Zeit noch 800 oder bloß 300 Mit-glieder zählen werde; höchst wahrscheinlicher Weise werde sich ein großerTeil von dem Besuche der Messen zurückziehen, und es liege dann keineVeranlassung mehr vor, sich ihm anzuschließen. So wenig festgewurzeltkonnte damals einem Manne, der das Jahr darauf Vorsteher desBörsenvereins wurde, der Börsenverein als eine Körperschaft erscheinen,die auch abgesehen von den persönlichen Meßgeschästen Bedeutung hätte.Die Generalversammlung, es war die des Jahres 1848, gab die weitereVerfolgung des Weges, den man unter der Führung des Rheinisch-Westphälischen Vereins beschritten hatte, aus.
Die Reformaktion war gescheitert, gescheitert in dem Jahre, dasHandel und Gewerbe von allen Schranken und Fesseln befreien und indie scharfe Zuglust der Gewerbefreiheit versetzen wollte. Aus dem, waswir oben über die Entwicklung der gewerberechtlichen Verhältnisse inDeutschland kennen gelernt haben, geht hervor, daß es dem Jahre 1848noch vollauf als Ausgabe erscheinen konnte, Deutschland , wie aus demZeitalter der Censur in das der Preßfreiheit, so aus dem Zeitalter derZunft und der Konzession in das der Gewerbefreiheit mit einem Schlagehineinzuführen. Der größte Teil deutschen Gewerbebetriebs lag noch inden Fesseln des Zunftzwangs. Und die grundsätzliche allgemeine staat-