Gcwcrbcfreihoit,
429
lichc Konzcssion, die Bedingung staatlicher Begutachtung und Entscheidung,ob der Staatsbürger es wagen dürfe, den von ihm gewollten und ge-wählten Kampf aufzunehmen, war offenbar eine dem allgemeinen Be-wußtsein freier Selbstbestimmung nicht minder direkt entgegengesetzte Bc-vormuudung wie die grundsätzliche allgemeine staatliche Censur; derPräventiv-Censur entsprach die Prävcntiv-Konzcssion, und in der letzternBegriffe der „Aufsicht und Leitung", der ,,Unbescholtcnhcit" und „er-forderlichen Eigenschaften" reichten sich beide die Hände.
Wie nahm das deutsche Gewerbe die Verkündigungen der Ge-werbefrciheit auf? — Die Antwort war ein einstimmiger und leiden-schaftlicher Protest. Er begann mit der Denkschrift von 391 Bonner Handwerksmeistern „An unsere Brüder im Handwerk", die dem Ministerl^amphausen am 19. April 1848 als Petition überreicht wurde. Sieverlangte die Meisterprüfung, die Beschränkung auf dcu selbständigenBetrieb eines einzigen Gewerbes, Erschwerung der Niederlassung; michdie Forderung der Einschränkung des Gebrauchs der Dampfmaschinekonnte man in diesem Gesuche lesen. Auf Bonn folgten Gotha, Magde-burg, Karlsruhe, Offcnbach und andere Städte; aus Leipzig versandtenunterm 22. April 1848 achtundzwanzig Innungen ein an ihre Handwcrks-gcnosscn gerichtetes und allgemeinen Jnnungszwang forderndes offenesZendschrciben. Am 2. Juui 1848 folgte in Hamburg der Protest desVorkongrcsscs norddeutscher Handwerker, der verlangte, daß die Ein-führung der Gewerbefrciheit in einem besondern Paragraphen des inAussicht stehenden Reichsgrundgcsetzcs ausdrücklich für immer aus-geschlossen werden solle. In Frankfurt a. M. schuf dann der „Erstedeutsche Handwerker- und Gewcrbckongreß" (15. Juli bis 18. August1848) den Entwurf einer deutschen Gewerbeordnung — gestützt „aufeinen feierlichen, von Millionen Unglücklicher besiegelten Protest gegendie Gcwerbcfrciheit"i er enthielt die Forderung theoretischer und prak-tischer Prüfung, örtlicher Beschränkung der Meisterzahl, des Verbotsdes Hausierhandels, des Verbots der Association von Nicht-Innungs-mitglicdcrn, kurz eines wahren Jnnungsstaates im Staate.
Mitten in dieser allgemeinen gegen die Pest der Gewcrbcfrci-hcit gerichteten Strömung finden wir als einen der lautesten und ver-zweifeltsten Rufer in der Not den Buchhandel. Als im November 1848in der Berliner Nationalversammlung der Antrag eingebracht wurde,