Wachstum der auflösenden Kräfte.
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Eentralplätze dauerte fort, der „kaufmännische" Betrieb des Buchhandelsnahm zu, die Auflockerung der gewcrbrechtlichcn Bindung und, diesenJahren ihr besonderes Gepräge aufdrückend, die Spannung zwischenVerlag und Sortiment.
Die Rabatt- und Schlcudcrkonkurrenz des Leipziger Eentralplatzcsvor allem machte sich so stark fühlbar, daß die KrciSvcrbände darüberBeschwerde an den Berein der Buchhändler zu Leipzig richteten und eineErklärung verlangten, daß die Leipziger nach solchen Orten, an dcneusich Buchhändler befänden, die ihre Verbindlichkeiten richtig erfüllten,oder nach der Nähe solcher Orte, sich aller Geschäfte mit Privatpersonenenthalten wollten.
Für den Kampf mit dem modernen Antiquariat, vorzugsweise inSüd- und Westdeutschland, während im norddeutschen Buchhandel freiereAnschauungen verbreitet waren, wurden die fünfziger Jahre sogar seine hoheZeit. Die Generalversammlung des Rhcinisch-Wcstvhälischcn Kreisvercinsvom 3. September 1853 richtete an das preußische Ministerium desInnern ein „Gesuch um Erlaß einer Zusammenstellung ministeriellerBestimmungen zur Regelung des Geschäftsbetriebes der Büchcrantiquare".Der deutsche Sortimentsbuchhandel, hieß es in dem Gesuch, sei „nahedaran, zu Grunde gerichtet zu werden durch das augenfällige, in stetemFortschritt begriffene Übergreifen der Bücher-Autiquarc in den nach Gesetzund Herkommen nur dem Buchhandel zustehenden Geschäftsbereich". DerAntrag blieb, obgleich eine Antwort darauf die Angelegenheit als wichtiganerkannte und Erwägung der Mittel zur Abhilfe versprach, ohne Er-gebnis, was um so weniger Wunder nimmt, wenn mau der von derzünftlerischcn Richtung des Nheinisch-Wcstphälischcn Gesuchs stark ab-weichenden Gutachten auch und gerade von buchhändlcrischcr Seite ge-denkt, die ans Veranlassung des Ministeriums z. B. das Kgl. Polizei-präsidium in Berlin einzog. Th. Enslin, Parthey und W. Hertzerklärten im Einverständnis mit dem Vorstand der Berliner Korporation,„daß durch den Erlaß derartiger Regulative doch nur sehr schwer eineAbgrenzung des Autiquarintsbuchhaudels von dem eigentlichen Buch-handel zu erzielen sein dürfte. Es sei dagegen aber durchaus nichtabzusehen, warum an Antiquare, deren Geschäftsbetrieb zum Teil einenoch weit größere Bildung und Kenntnisse erfordere, als der eigentlicheSortimentShandcl, nicht dieselben gesetzlichen Anfordcruugcu wie nn jenen