Der gemeine HauS- und Hofbuchhändler.
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„Der gemeine Haus- und Hofbuchhändler. Der gemeineHaus- und Hofbuchhändler hat seine eigentliche Heimath in Deutschland ,wo er sich in kleinen und großen Städten aufhält. Er ist von derVorsehung augenscheinlich dazu bestimmt, seinen Ncbenmenschcn Dienstezu erweisen, und während sonst der Empfänger dankbar ist für erwieseneDienste, so fällt eö dem Buchhändler zu, dankbar zu sein für dieFreundlichkeiten, die von ihm gefordert werden. . . Was von ihm haupt-sächlich verlangt wird, ist, daß er möglichst große Massen der neu er-scheinenden Bücher an möglichst viele Menschen zur Ansicht verschickt undes denselben überläßt, sie ein Viertel, ein halbes oder auch ein ganzesJahr zu behalten, ehe sie gelegentlich einmal zurückgesandt werden. . .Man hat nachgerechnet, daß ein bedeutender Gelehrter . . mehrere Jahrehindurch Bücher im Betrage von 500—600 Thaler zugeschickt erhielt. . .Von diesen behielt er jährlich etwa für 15—20 Thaler und verband damitden Anspruch, daß ihm die bibliographischen Hilfsmittel gratis verab-folgt würden. Der Buchhändler bezahlt Porto und Betriebsmittel füreine solche Vertricbs-Anstalt aus seiner Tasche. . . Der gemeine Buch-händler ist der Hauptsache nach nur dazu da, die neuen Bücher durchVersendung bekannt zu machen. Was seinem Kunden davon gefällt, notirtsich dieser und bestellt es sich vom Antiquar, sobald er es in einemantiquarischen Cataloge findet. Der Sortiments-Buchhändler unterstütztihn dabei durch Zuschickung der antiquarischen Cataloge. — Wenn derKunde aus einem solchen Cataloge etwas bestellt, so liefert er es ihm zudem Preise, mit welchem es in dem Cataloge steht, ohne Provision oderdergleichen zu berechnen, weil er das Gefühl hat, daß es dem Kundenunangenehm und kleinlich vorkommen wird, wenn er noch etwas daraufzahlen soll. . . Aber selbst hier hört die Freundlichkeit des Sortiments-Buchhändlers noch nicht auf. Der Kunde zieht eö nämlich mitunter vor,mit dem Antiquar in direkter Verbindung zu bleiben, namentlich dann,wenn dieser noch von den Catalogprciscn einen Rabatt an Privattundcugicbt. Der Kunde schreibt an den Antiquar und bestellt, daß das, was erhaben will, ihm durch seinen Haus- und Hofbuchhändler zugeschickt wird.Dann sieht sich dieser in der unangenehmen Lage, entweder . . miteinem Seufzer die Auslagen zu tragen, oder mit seinem Kunden überdie Portobercchnung in Streit zu gerathen, die dieser ganz unerhörtfindet. Bei Auctions-Auftrügcn, die der Kunde direkt giebt, wiederholt