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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Einführung dcr Gewcrbcfreihcit.

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30. April 1868 aber war cs dcr Vorstand dcs BörscnvcrcinS selbst, dcrin cincr Eingabe an den Reichstag des Norddeutschen Bundes die Auf-hebung von Prüfung und Konzcssion erbat. Die Prüfungen, sagte derVorstand, seienlediglich eine leere Form, die höchstens au kleinerenOrten von den Prüfenden dazu benutzt werden könne, sich einen voraus-sichtlich gefährlichen Concurrcntcn fernzuhalten": seien also einerseitsunnütz, andererseits schädlich; die Konzession gehöre in eine Zeit, in dcrder Grundsatz von dcr Gcmeingcführlichkeit dcr Presse gelte, und dieseZeit gehöre der Vergangenheit an; dazu verlange bei seiner Organisationgerade dcr Buchhaudcl Einheitlichkeit der Gesetzgebung.

Die Einführung dcr Gcwcrbcsrciheit erfolgte, nachdem das Frci-zügigkcitögesctz vom 1. November 1867 vorangegangen war, am 8. Juli

1868 in einem Bnndcsgcsctzc, das, da die Erledigung dcs eigentlichenEntwurfs unvorhcrgcschcuc Schwierigkeiten bereitete, vorläufig nur inder Verkündigung dcr allgemeinen Grundsätze dcr Gewcrbcfreihcit bestand(deshalb Notgcwcrbcgcsctz genannt): der Aufhebung des gewerblichen Aus-schließungsrechts der Zünfte und kaufmännischen Korporationen, der Be-schränkung des Befähigungsnachweises auf Ärzte, Apotheker, Hebammen, Ad-vokaten, Notare, Sccschiffcr, Secstcucrlcute und Lotscn und dcr Einführungpolizeilicher Konzessionen nur durch die Bundcsgesctzgcbung. Am 16. April

1869 folgte dann dieGewerbeordnung für daö Gebiet dcö NorddeutschenBundes", die die Bestimmungen des Notgewcrbcgcsetzes in sich aufnahm(Aufhebung der Konzcssionspflicht: Z 14), und die dann mit dem 1. Januar1872 (nur für Bayern erst das Jahr darauf) RcichSgcwcrbcordnungwurde. Nichts weiter war mehr erforderlich, als die Angabc dcö Lokals andie Bchördc, und dcr Börscnvercin forderte nun (statt des bisherigen Nach-weises der Konzcssion) nur noch dcn Amucldcschcin übcr Eröffnung dcrBuchhandlung oder dcn Auszug aus dem Handelsregister, in dem dieFirma eingetragen war. So seien denn nun, sagte dcr Jahresbericht derKorporation dcr Berliner Buchhändler vom 26. Oktober 1868, die viel-fach angefochtenen staatlichen Prüfuugcn dcr Buchhäudler uud Buchdruckeraufgehoben (die letzten, die ein Buchhnndlcrcramcn ablcgtcu, warcu, am8. Februar 1868, Otto Mühlbrccht und Albert Puttkammer).JederFreund cincr wahren Gewcrbcfreihcit wird sicherlich diesen Fortschritt mitFreuden begrüßen." Allerdings werde die natürliche Folge dieser Er-leichterung einemassenhafte Vermehrung dcr buchhäudlerischcn Etablisse-