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12. Kapitel: Die Reformbcwegung bis 1889.
Jahre 1882 schlug Strauß folgende 10 Thesen an die Thür der deutschen Buchhändlerbörse:
1. Die in Leipzig zentralisierte Organisation des Buchhandels birgt in sichdie Ursache des unanfhaltsamcn Rückganges des auswärtigen Sortiments-geschäftes, weil das letztere, spesenüberbürdet, im Kampfe gegen das durchSpesenfreiheit übcrstarkc Leipziger Sortiment unterliegt.
2. Der jetzt übliche Vcrlcgerrabatt ist zu hoch — er ist dem altertümlichenVertriebe angepaßt — er kann von rationell betriebenen Sortimenten znrHälfte entbehrt werden; — er verteuert das Buch ungebührlich.
3. Der Verleger soll den Nettopreis so kalkulieren, daß er seine Verlags-artikcl samt und sonders überallhin (zunächst innerhalb Deutschlands ) direktfranko (für den Empfänger spesenfrei) liefert. Er schafft damit dem Sorti-ment in ganz Deutschland gleiche Chancen und befreit es von dem Druckeder Leipziger Konkurrenz.
4. Um den direkten Büchcrvcrkehr zu ermöglichen, sei es die vornehmste Auf-gabe und Pflicht des Vorstandes des Börsenvereins deutscher Buchhändler,bei der deutschen Reichspostverwaltnng zn beantragen und mit allen Mittelnunablässig und zäh die Einführung eines Bücher-Post-Tarifs zu erstreben,mit etwa folgender Tax-Skala:
Büchersendung bis zu 250 Gramm dnrch ganz Deutschland 3 Pf., biszu 500 Gramm S Pf., 1 Kilo 10 Pf., 2 Kilo 20 Pf., 3 Kilo 30 Pf.,4 Kilo 40 Pf., 5 Kilo 50 Pf. u. s. w., sowie ferner die Einführung derEinpfennig-Taxe für jede einzelne Jonrnalnnmmer, jeden Prospekt ohneRücksicht ans deren Umfang, wie eine solche z. B. in Belgien besteht.
Anmerkung: ans Grundlage der „Einpfennig-Taxe" würde auch derBetrieb des Zeitungsspcditions-Gcschäfts zur Möglichkeit uud dasselbe natur-gemäß aus der Hand der Post ans den Buchhandel hinüber geleitet.
5. Der Verleger liefert alles Festbezogcne znm Nettopreise und verfügt übersein Guthaben nach Belieben per Tratte mit kurzem Ziel.
Kommissionsartikel, über welche ganz oder halbjährlich abgerechnet wird,werden durchschnittlich mit 1V Prozent höher berechnet, als Acauivalcnt fürden längeren Kredit uud den Verlust an Porto für die nicht abgesetzte Ware.
6. Der Verleger sollte nur mit solchen Sortimenten in direkter Verbindungbleiben, deren Absatz die Führung eines laufenden Kontos lohnt, nnd dieMehrzahl der kleinen Firmen auf den Bezng aus zweiter Hand verweisen.
Kleinere sowie ausländische Sortimente thnn besser, ihren Sortimcnts-bedarf von einer nahegelegenen größeren Bnchhandlnng zn beziehen. Daletztere (nach These 3) alles franko an ihrem Platze erhält, kann sie kleinerenHandlungen Sortiment mit einem geringen Aufschlage von etwa 5 Prozentauf den Nettopreis liefern.
7. Der Zwang des Ladenpreises ist ein Unding.
8. Der Ladenpreis soll nnr für Kataloge und Ankündigungen eine formelleBedeutung haben — für den Handel ist derselbe nicht bindend. Der Sorti-menter zieht nur den Nettopreis in Betracht nnd schlägt auf diesen denNutzen, den er haben muß, resp. deu er vou seinem Publikum glaubt er-langen zn können.