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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12, Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.

Historiker des deutschen Buchhandels. Schürmann, der schon im Jahre1867Die Usancen des deutschen Buchhandels und der ihm verwandtenGeschäftszweige" herausgegeben hatte und in den Jahren 1874 bis 1876die drei Jahrgänge desMagazins für den Deutschen Buchhandel"schrieb, hatte sich mit dem Gedanken der Abfassung eines solchen Ent-wurfs zuerst, in der Ostermesse 1875, seinerseits an den Vorstand desBörsenvereins gewandt. Daß der Vorstand gerade in einer Zeit, inder die Usancen in mannigfacher Hinsicht Gegenstand so verschiedenerAuffassung waren, dazu keine sonderliche Lust bezeigte, war begreiflich.Vielleicht kam hinzu, daß, um wieviel mehr Kirchhoff der Mann desBörsenvereins und der Centrale, um soviel mehr Schürmann derjenigedes Provinzialsortiments war, und in Sortimcntcrkrcisen jedenfalls konnteman darin eine Bestätigung der Befürchtung erblicken, daß man imBörsenvercin mit der Absicht umgehe, einen einseitig zu Gunsten derVcrlcgerinteressen gefaßten Usancenkooex zu schaffen. In Fr. I. From-mannsVorschlägen" vom Dezember 1876 handelte es sich freilichkeineswegs um ein Werk systematischer Kodifikation, sondern um dieEinzelpunkte der Einführung halbjährlicher Abrechnung und der allge-meinen Aufhebung der persönlichen Abrechnung und Überlassung desganzen Cinkassierungsgcschüfts an die Leipziger Kommissionäre. Daserstere war auf dem Boden des Konditionssystems ein für das Sorti-ment unmöglicher Gedanke. Eine Berliner Kommission zur Prüfungbeider Vorschläge erklärte sich denn auch mit der Aufhebung der per-sönlichen Abrechnung einverstanden, mit dem Zusatz, daß Mcßagio nurfür Zahlungen bewilligt werde, die bis Mittwoch vor der Hauptversamm-lung geleistet würden, der Kantate-Sonntag als Termin für Abhaltungder Hauptversammlung und der damit verbundenen Abrechnung aberdurch den ersten Sonntag im Mai ersetzt werde, während sie die halb-jährliche Abrechnung ablehnte; indessen schlug sie dafür die Einfuhrunghalbjährlicher Kundenrechnungen und die Bezahlung des zwischen dem1. Januar und 1. Juli fest Bezogenen am 1. Oktober vor, währendAbrechnung und Zahlung der übrigen Posten wie bisher zur Ostermesseerfolgen sollte (August 1877). Eine Leipziger Kommission zur Prüfungder Berliner Vorschläge lehnte alle seitens der Berliner Kommission vonFrommann übernommenen und neu ausgestellten Punkte ab: die Ge-staltung der Zahlungsverhältnisse sei Sache freier, vom Verleger aus-