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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Reformbcwegnng bis 1L89.

Stimmberechtigt sollten alle deutschen Sortimenter sein, die Verleger,soweit sie Mitglieder des Sortimentervcrcins waren, ausgeschlossenmoderne Antiquare und Großsortimcnter.

Die Versammlung fand statt zu Eisenach am 21. und 22. Juni1878. Die Zahl der Besucher betrug gegen 60. Dominicus leitete mitfester Hand, wo es darauf ankam, mit kategorischem Geiste, die Ver-sammlung. Die Tagesordnung bestand erstens in folgenden Punkten undFragen: 1) Mittel zur Abhilfe gegen die nachteiligen Wirkungen des Groß-sortiments; 2) Einführung der halbjährlichen Rechnung im Verkehr mitdem Publikum; 3) ist die Einführung der halbjährlichen Rechnung für dasFestbezogenc im Buchhandel durchführbar, wenn die Barpakete in Weg-fall kommen? 4) gehen die Barverlcger auf eine halbjährliche Rechnungnicht ein, was hat dann zu geschehen, und kann ein weiteres Umsichgreifender Barpakcte gehindert werden? wodurch kann der Sortimcnter densoliden Verleger, der alles in ganzjähriger Rechnung liefert, ent-schädigen? 5) wie verhalten wir uns gegen einseitige Abmachungen derVerleger? Zweitens standen auf der Tagesorduuug folgende Anträge:6) Resolution an die Journale Deutschlands , in der das Publikum auf-geklärt wird über die Natur der Ansichtssendungen, über die erheblichenSpesen und die schlechten Krcditvcrhältnissc im Buchhandel, damit dasPublikum zur schnelleren Cirkulation der Novitäten vermocht werde unddie Ansprüche auf Rabatt und Jahrcsrcchnung aufgebe (Albert Clar,in Fa. Leuckardtsche Sortimentsbuchhaudlung, Breslau ); 7) Abstellungder direkten Lieferungen der Verleger an das Publikum (G. M. Alberti,Hanau ); 8) Petition an die Regierungen, die Prüfungen für sich neuetablierende Buchhändler wieder einzuführen (DanckwcrtS, Harburg);9) Bildung von Provinzialverbänden und Entsendung von Delegationenzu einer allgemeinen Buchhändler-Versammlung, die einen allgemeinenUsancecodex auszuarbeiten hat (DanckwcrtS, Harburg); 10) Einführung derBarzahlung gegenüber dem Publikum, Einführung ncner KommissiouSplützeund Einigung mit den Zeitschriften Verlegern (Maurer, Kassel ); 11) die Be-stellungeiner Art Staatsanwalt für den Gcsammtbuchhandcl", der Aus-schreitungen überwacht und friedlich zu beseitigen sucht, sie gegebenenfallsim Börsenblatt an die Öffentlichkeit zieht, verletzte Interessen vertritt, Be-schwerden entgegennimmt, die widerstrebenden Interessen zwischen Ver-legern, Sortimentcrn, Antiquaren, Colportagchcmdlungen zu vermitteln