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12. Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.
solle. Eine besondere Zwischcninstanz sollte geschaffen werden, dazu be-stimmt, das Vereinswcscn mit That und Rat zu fördern. Um aus demunbestimmten Durchcinandertöncn der Klagen zu klarem Überblick über diebestehenden Verhältnisse zu gelangen und so den Rcformbestrebungcn festeUnterlagen zu schaffen, mußten die Vereine die je für ihr Gebiet gültigenThatsachen und Ansichten über Schleudern feststellen; die genannte Kom-mission war die gewiesene Stelle dafür, die Bercinsbcrichtc einheitlichzu bearbeiten.
Mit welchem Mißvergnügen man weithin vor allem im Sortiments-buchhandel das Ergebnis der Weimarer Konferenz aufnahm, dieses durchden Druck der Eisenacher Sortimentcr-Tngung herbeigeführte Ergebniswar nicht gering: es bestand darin, daß auf die Weimarer Erklärunghin der Vorstand des Börscnvereins eine dreigliedcrige Enquete-Kom-mission ernannte und auf die Tagesordnung der bevorstehenden Kantate-vcrsammlung 1879 den Antrag auf Abänderung des Statuts setzte.
In den an die Enquete-Kommission gerichteten Antworten warendie extremsten Richtungen vertreten: die rein kaufmännische einerseits,von der die Auflösung des Börscnvereins, Aufhebung der Ladenpreise,Abschaffung des Konditionsverkchrs empfohlen wurde, andrerseits dieradikal gegen Leipzig gerichtete, von der Zurückziehung der fremden Aus-lieferungslager von Leipzig, Aufhebung des Frankaturzwangs nach Leipzig ,Begünstigung des direkten Verkehrs zwischen Absender und Empfängerund Dcccntralisation gefordert wurde. Vorherrschend aber war eine Rich-tung, die sich von beiden durch das Festhalten an der bestehenden Organi-sation unterschied, diese Organisation aber reorganisiert wissen wollte durcheine Reorganisation des Börscnvereins, durch die dieser zur Bekämpfungvor allem der Schleudcrei befähigt werden sollte. Dabei wurde fast ein-stimmig erklärt, daß das Vorgehen gegen Kundcnrabatt und Schleuderetstehe und falle mit der Beseitigung der Schleuoerkonkurrcnz Leipzigs undBerlins . Der Begriff der Schleudcrei wurde allgemein dahin definiert:Gewähr von mehr als 10 "/^ Rabatt, unterschiedsloses Anbieten vonRabatt an die gesamte Kundschaft, öffentliches Anzeigen neuer Bücherunter dem Ladenpreise. Die Entscheidung darüber, wer als Schleudercrzu betrachten sei, wünschte man in die Hände von Provinzialvereincngelegt zu sehen. War damit zunächst die Stellung des Sortiments be-zeichnet, so stellte die Kommission betreffs der Verleger fest, daß sie über-