Statutenrevisions-Kommission, September 187V.
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Die fünfte Frage: „Liegt es in der Macht des Vereins und seinerOrgane, Zuwiderhandelnde zur Beachtung dieser Normen zu zwingen?"wurde vom Vorstand als gegenstandslos geworden zurückgenommen.
Viel genug verdankte im Sinne der Reformpartei der Statutentwurfschon bis dahin den Bemühungen Kröners; vor allem aber verschaffte erschließlich dem Kreisvereinsgedanken in seiner ganzen Bedeutung in denEntwurf Eingang. Was sollte Stellung, Bedeutung, Aufgabe der Kreis-vereine sein? Dies vor allem, Träger alles dessen zu sein, dessenTräger der Börsenverein nicht sein wollte. Die Aufgaben, die man denBemühungen der Krönerschen Partei gegenüber aus dem Statutenentwurfausgeschieden hatte, sollten nach Enslin, Brockhaus, Kaiser den Kreis-vereinen überlassen und diese selber sich selbst überlassen werden. „Be-aucmer sei es", so gab das Protokoll Enslins Worte wieder, „Hilfevom Börsenverein zu verlangen, aber es führe zu nichts, weil diesernicht helfen kann, deshalb hinaus mit allen Bestimmungen gegenSchleuderer und Schleuderet aus dem Statut des Börsenvcreins und indie Kreise hinein, diese müssen selbst arbeiten." Mit dem Börsenvcrein„organisch verbunden" werden sollten sie allerdings; aber ohne von ihmdafür irgend einen Vorteil zu erlangen. Demgegenüber ging ein gemein-schaftlicher Antrag Kröners und Morgensterns durch, der eine wirklichorganische Verbindung von Börsenverein und Krcisvereincn begründete.Er führte in die Sondcrzwecke des Börsenvcreins ein: „Die Förderung undZusammenfassung aller buchhändlcrischcn Lokal- und Kreisvereine, welchedie in s.) fPflege eines soliden . . Geschäftsbetriebs im Gegensatze zuder . . Schleudern und dem Bücherhandel Unberufener^ bezeichneten Auf-gaben verfolgen und deren Statuten vom Börsenvcrein genehmigt sind",und schrieb vor, dem Paragraphen den Zusatz zu geben: „dem Börsen-verein bleibt eö vorbehalten, Normativbestimmungen über Aufnahme,Schließung, Mitgliedschaft und andere verwandte Gegenstände für dieStatuten der Kreisvcreinc aufzustellen, sofern er das für erforderlicherachtet".
Die Verbindung wurde noch fester durch die Annahme eines Kröner-schen Antrags, durch den unter die Ausnahmebedingungen der Nachweisaufgenommen wurde, daß der Aufnahmesuchende „Mitglied eines vondem Börsenvcrein durch Genehmigung seiner Statuten anerkannten, dcnbuchhändlcrischcn Berufsinteressen gewidmeten Vereins" sei. Für die-