Statuteurevisions-Komiinssion, September 1879.
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Unter die Gründe des Verlustes der Mitgliedschaft wurden auf-genommen auf Antrag von Kröncr uud Spcmann der „Mißbrauchfremder Vcrlangzettel zum Zwecke der Täuschung über den wahren Be-steller", auf Antrag von Kröncr allein aber „gewerbsmäßig fortgesetzteSchleudere!".
Darauf trat abermals Kröncr mit einem Gedanken hervor, der nichtanders wirkte, als hätte ein Blitz mitten im Konsercnzsaale eingeschlagen.Kröner trug ihn vor, indem er einen diesbezüglich ausgeführten Planverlas. Brockhaus und Enslin erklärten nicht im Stande gewesen zusein, den Plan beim Anhören in allen Einzelheiten in sich aufzunehmen;Brockhaus gab seinem Erstaunen Ausdruck, einen so tief einschneidendenVorschlag eingebracht zu sehen, ohne daß die Möglichkeit gegeben ge-wesen sei, sich vorher damit vertraut zu machen; Böhlau erklärte es fürunmöglich, sofort in die Behandlung eines Antrags zu treten, der, wennangenommen, einen bedeutenden Abschnitt in der Geschichte des Börsen-vcrcins bilden werde; die Sitzung wurde geschlossen, Kröner damit be-auftragt, den Plan bis zum folgenden Tage vervielfältigen zu lassen.
Was enthielt der Plan? Die Bildung eines Hauptausschusses,bestehend aus den sechs Vorstandsmitgliedern, den drei Ausschußvor-sitzenden, den Vorstehern der Kreisvereine, soweit diese nicht unter fünfzigMitglieder zählten, und den Repräsentanten der vier Verlcgervcrcine.Kröner leitete am folgenden Tage auch diese seine Vorschläge, im Gegen-satz zu der Aufregung, die sie am Vortage bewirkt hatten, mit Wortenkühler Überlegenheit ein. Seine Anträge seien kein Novum, nichts ge-schichtliche Abschnitte Bildendes. Sie seien äußerst einfach und reinformeller Natur, und selbst die Form stamme schon aus den Enquetc-Kommissionsvcrhandlungen. Man habe ihm ja gesagt: der Plan werdein der Generalversammlung beseitigt werden. „Auch gut, dann weißman ganz genau, was man für die Zukunft zu erwarten hat, wenn einsolches Minimum nicht einmal erreicht werden kann."
Die Geschäfte des Hauptausschusscs aber sollten sein: erstens Prüfungund Entscheidung der zweifelhaften Aufnahmcgesuchc; zweitens Prüfungder Thatsachcn, die die Ausschließung begründen würden, und Bean-tragung der Ausschließung bei der Hauptversammlung; drittens Förde-rung der mit den Zwecken des Börsenvcreins übereinstimmenden Be-strebungen der Kreisvereinc, Veranlassung der Gründung solcher Vereine,