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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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12. Kapitel: Tic Rcformbcwegung bis 1889.

Hinwirkung auf ihre möglichst gleichmäßige Organisation, Bestimmungihrer Grenzen und Genehmigung von Änderungen der Grenzen, Prüfungund Genehmigung ihrer Statuten, Veröffentlichung derjenigen Para-graphen ihrer Statuten, welche Bestimmungen über den Umfang desVcrcinsbczirks und die innerhalb desselben gültigen Nabattnormen ent-halten; viertens Prüfung und Entscheidung der schriftlich eingereichtenBeschwerden der Kreisvercine (nicht der Beschwerden einzelner Mitglieder)über statutenwidrige (gewerbsmäßige) Schleuderet.

Eine Verhandlung über Kröners Anträge fand nicht statt; dasVerhalten der Gegner entsprach offenbar allgemein demjenigen Enslins,von dem das Protokoll bemerkte:Herr Enslin erwähnt, daß er selbst-verständlich gegen Herrn Kröners Antrüge stimmen müsse, daß er sichaber jeder Motivierung seiner Abstimmung künftig enthalten werde".Es fand aber auch keine Sondcrabstimmung darüber statt; sie standenund fielen mit der Abstimmung über den ganzen Entwurf. Diese Ab-stimmung ergab die Annahme des Entwurfs mit neunzehn Stimmen(darunter Kröner, Morgenstern, Bergstracßer, Detloff, Fehr) gegen vier-zehn Stimmen (darunter neben Brockhaus, Spemcmn u. a. der gesamteVorstand des Börscnvcrcins und Enslin).

Für die Vergcgcnwärtignng der Gründe, aus denen eine so starkeMinorität gegen den Entwurf stimmte, waren die Sätze lehrreich, dieSpemcmn und Nohmer, die beide gegen den Entwurf gestimmt hatten,zur Motivierung ihrer Abstimmung zu Protokoll gaben. Konnte manmit einer Generalversammlung rechnen, die den ihr von der Revisions-kommission vorgelegten Entwurf zu ihrer Sache machen würde? Deswar Kröner selbst nicht gewiß.Mit einer solchen Verwerfung", er-klärten aber Nohmer und Spemann,wäre die Belebung des korporativenGeistes, welcher sich erfreulichst zu rühren begonnen hat, in der Ent-stehung geknickt". Und dann folgten die beiden Hauptpunkte, die ihreAblehnung begründen: die Respektierung der statutenmäßigen Rabatt-Normen der vom Börscnvcrcin genehmigten (Lokal- und) Kreisvereine,in deren Bezirk oder nach deren Bezirk der Verkauf stattfindet (§ 3),und die Einsetzung des Hauptausschusses.Nachdem wir uns überzeugthabcu, daß Z 3, dem wir in erster Lesung zugestimmt haben, zu Eon-scqucnzcn führt, welche das Fundament des gedeihlichen Wirkens derKreisvercine, nämlich ein frcuudlichcs Zusammenwirken des Verlags-