Außerordentlicher Ausschuß zur Revision des Statuts.
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und Sortimcntshandels untergraben, daß ferner dieser Paragraph nachvielen Seiten zu innerlicher Unwahrheit führen wird, daß der in Con-scauenz desselben beliebte Hauptausschuß in der Praxis als eine höchstcomplicirtc und kostspielige Maschine und deshalb als fast unmöglich sichdarstellt, und der- Zweck desselben auf weit einfachere Weise erreichtwerden kann, so fühlen wir uns in unserm Gewissen gedrungen, nachreiflichster Überlegung in zweiter Lesung gegen den ganzen Entwurf zustimmen."
Den letzten Abschluß der fünftägigen Verhandlungen aber bildeteein Beschluß, der den Grund legte zu der Umwandlung des der Haupt-versammlung zu Kantate 1880 vorzulegenden Statntcncntwurfs auseinem Entwürfe, in den Kröncr hineingebracht hatte, was nur hinein-zubringen war, in einen solchen, wie ihn der Vorstand, Enslin, Brock-haus, Svcmann und ihre Freunde wünschten. Diese Freunde befandensich, kaum daß die Abstimmung erfolgt war, nicht mehr bloß unter denMännern der Minderheit. Nicht alle, die der Mehrheit augehörten,waren ihres Sieges froh. Der Druck der Gegnerschaft der großen Ver-leger legte sich auf sie. Ohne Verhandlung, ohne Abstimmung bestand,wozu eine veränderte Stellung schon von vier Konfcrenzmitglicdcrn ge-nügte, wie mit einem Schlage eine neue Mehrheit, und es war ihr keinunliebsamer Fund, als jetzt auch festgestellt wurde, daß bei der Wahlder Kommission die durch das Statut vorgeschriebene Förmlichkeit nichterfüllt worden sei. In einigermaßen künstlicher Form wurde ein Be-schluß formuliert, nach dem der Vorstand im Verein mit dem Wahl-ausschüsse im Sinne des ß 70 des alten Statuts einen fünfgliedrigcnAusschuß wühlen sollte, der „statt der bisher in Aussicht genommenenNcdaktionscommission zu bestehen habe". Man sprach aus, „daß, wennanch das positive Mandat als Rcdaktionscommission damit für dieselbeeigentlich erloschen sei, doch von der Loyalität der Mitglieder erwartetwerde, daß die zum Ausdruck gelangten Beschlüsse in ihrer Totalitätzum Ausdruck gelaugten". Die „Zusammenfassung" des in dem vor-liegenden Entwürfe gehäuften Materials zu einem wohlgcgliedertcn,knappen Statut dürfe sich kaum iu den Rahmen der Befugnisse eines„einfachen Ncdaktionscomitces" fügen lassen. Selbst unter dem loyalstenAusschluß „aller und jeder principicllcn Abänderung" werde eine „sodurchgehende Umwandlung" des vorliegenden Entwurfs erforderlich sein,
Geschichte des Tentschen Buchhandels. IV. 34