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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Reformbcwcguug bis 1889.

daß es notwendig scheine, im voraus jedem Zweifel in und außerhalbder Kommission zu begegnen, obdie neue Rcvisionseommission auch zueinem sclbststnndigeren Vorgehen berechtigt sei, als man von einem Re-daktionscomitec sonst erwarte und beanspruche". Mit einfachen Wortenalso: eine neue Revision des Statuts durch eine neue Revisionskom-mission, die den Gegensatz der Ansichten der alten und der neuen Mehr-heit ausgleichen sollte.

DerAußerordentliche Ausschuß zur Revision des Statuts" wurdedem Stimmenverhältnisse der Scptcmbcrvcrsammlung entsprechend ausdrei Mitgliedern der alten Mehrheit, Arnold Bergstracßcr, Joseph Biele-feld und Paul Morgenstern, und zwei Mitgliedern der alten Minder-heit, Dr. Eduard Brockhaus und Hermann Kaiser , zusammengesetzt.Zum Vorsitzenden wurde Brockhaus gewählt. Die Leitmotive des Rc-visionSausschusscs waren der Enslinschc Grundsatz:Hinaus mit allenBestimmungen gegen Schleudcrer und Schleuderet aus dem Statut desBörscnvcrcius uud in die Kreise hinein", in die Kreise, die selbst arbeitenmüßten, ohne Hilfe vom Börscuvcrcin zu verlangen, der zu helfen außerStande sei, Brockhaus' Erklärung: er sei im ganzen kein Frcuud derKreisvereinc, und die Brockhausschc Ablehnung der Stimmvcrtrctung.Der Ausschuß, in Erledigung seiner Aufgabe:daß die zum Ausdruckgelangte» Beschlüsse in ihrer Totalität zum Ausdruck gelangten", strichvor allem sämtliche den Rabatt und die Schleuderet bctrcffcuden Sätze.Er strich die Übertragung der Stimmen auf Vercinsdclcgierte und löstedie feste Verbindung der Krcisvcreine mit dem Borscnvcrcin, indcm crhier nur die allgemeine Fassung wählte:Belebung des korporativenGeistes in Lokal-, Kreis- und Provinzialvcreincn, sowie die Förderungder Bestrebungen dieser Vereine zum Schutz der geschäftlichen Interessenihrer Mitglieder". Er strich den AusschließungSgrund des Mißbrauchsfremder Verlangzcttel.

Was die Bestimmungen, die als neu bestehen blieben, betraf, sokonnten vielleicht unmutige Gcsinnuugsgcnosscn Kröncrs an seiuc Wortein der Septemberlonferenz denken: man werde dann im Verein mitden Gegnern einige formelle Verbesserungen am alten Statute voruchmcnund nach Hause gehen. Denn wenn die vom RcvisionsauSschuß bei-behaltenen nenen Bestimmungen auch weit über bloß formelle Ver-besserungen hinausgingen, so mußte das, was als neu zurückblieb, gegen