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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Leipziger Verlegererklärung.

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Kröners Reformidcm gehalten großenteils allerdings beträchtlich ab-stechen. Die Sondcrzwecke des Börsenvereins blieben erweitert umdie Ausarbeitung eines Uscmcencodex und die Pflege des Unterstützungs-wesens, die Ausschließungsgründe um das Vergehen der fortgesetztenVeröffentlichung und Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen undAnkündigungen. Der Hauptausschuß wurde beibehalten, aber er nahmnach den großen grundsätzlichen Streichungen eine recht bescheidene Gestaltan: seine Aufgaben bestanden in der Aufstellung von Bildnissen im Börsen-gebäude und der Prüfung zweifelhafter Aufnahmegesuche sowie der That-sachen, durch die ein Antrag auf Ausschließung gerechtfertigt würde.

Die Bekämpfung der Schleudern und die wirkliche Verbindungvon Börsenverein und Kreisvercinen waren gefallen. Aber es warendrei Punkte, mit denen der Entwurf des Nevisionsausschusses ein Werkder Reformbewcgung war: die Anbahnung und Feststellung allgemeingültiger geschäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler untereinander(der in Eisenach geforderte Usanccncodcx), die Abstimmung durch Stimm-übertragung und die Belebung des korporativen Geistes in Lokal-, Kreis-und Provinzialvereinen. Und bestehen blieben in ß 1 die EnslinschenWorte:Im weitesten Umfange".

Dem Buchhandel Leipzigs , des Platzes, gegen den in ihren wesent-lichsten Zielen die Reformbewcgung gerichtet war, der von Anfang angegen die Bewegung Stellung genommen hatte, sich weigerte, dem Börscn-vercin die Bestcllanstalt auszuliefern und von allem Vorgehen gegen dieSchlcuderer als zwecklos abriet, konnte auch die Abstimmung durchStimmübertragung selbst in ihrer nunmehrigen Abschwächung stattdurch Repräsentanten der Kreisvcreine nur durch Übertragung von höchstensje zwanzig Stimmen Abwesender auf ein anwesendes Mitglied, undzwar nur für Wahlen und die auf der Tagesordnung bckanntgemachtmGegenstände nur mit einiger Mühe nahegebracht werden. Dafürwar eS andrerseits um so bemerkenswerter, daß jetzt vicrundzwanzigLeipziger Verleger unter Führung von B. G. Teubncr eine vom 15. No-vember 1879 unterzeichnete Erklärung bekannt machten, in der die Auf-hebung der Geschäftsverbindung, sowohl in Rechnung als gegen bar,vom 1. Januar 1880 ab seitens jedes der Unterzeichneten mit allenHandlungen angekündigt wurde, die dessen Verlag zu andern als den

von ihm selbst festgesetzten Preisen in irgend einer Weise öffentlich an-

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