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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Reformbcwcgung bis 188V.

zeigen und ausbietcn würden. Darauf setzten sich auch die Berliner Verleger in Bewegung. Die Leipziger Erklärung erschien ihnen aller-dings, wie Paul Parey sagte,nicht scharf genug"; in einer vom 22. No-vember 1879 von vicrundvierzig Berliner Vcrlagsfirmcn gezeichnetenBekanntmachung erklärten sie sich bereit, der Leipziger Erklärung unterzwei Bedingungen beizutreten: erstens einer Sicherheit dafür, daß dieStellung der Kommissionäre nicht zur Umgehung des Zweckes derVereinigung mißbraucht werden könne, zweitens der Einsetzung einesEhrcnrats, dem die Befugnis zustände, gegen zuwiderhandelnde Verlegerund Kommissionäre eine hohe, ohne gerichtliche Beitreibung sofort voll-streckbare Konventionalstrafe festzustellen. Mochten die beiden Bedingungenmit mehr oder weniger Begier nach baldiger Erfüllung gestellt sein, dieLeipziger Erklärung gewann auch ohne sie rasch eine große Zahl neuerBeitritte: am 5. Dezember 1879 erschien sie mit der Unterschrift von519 Firmen aus Leipzig, Berlin und dem übrigen Deutschland . Oderwar cS ein Beweis dafür, daß Versicherungen desto leichter gegebenwerden, je leichter sie zu umgehen sind? Aber unterm 4. Februar1880 erschien auf Betreiben des Vereins der Buchhändler zu Leipzig eine von 64 Firmen unterzeichnete Erklärung der Leipziger Kommissionäre,in der sie sich verbindlich machten,sowohl denjenigen ihrer Committcntcn,als auch überhaupt allen Firmen, mit welchen ein Verleger wegen Zu-widerhandlung gegen das . . Verbot (vom 5. Dezember 1879) die Ge-schäftsverbindung aufhebt, auf Ersuchen des betreffenden Verlegers undnach erfolgter Begründung seiner Maßnahme keine Vcrlagswcrkc desselbenzu liefern", und die (jetzt fünfundzwanzig) Berliner erklärten unterm20. April 1880, daß ja nun bloß noch der Ehrcnrat fehle.

Was sagte das Sortiment zu dem Stntutcucutwurf des Rcvisious-auöschusses? Das Statut ließ dringende Wünsche unerfüllt; weithinherrschte starke Enttäuschung. Gerade darum aber war ihm das kost-barste Geschenk des Entwurfs: die Abstimmung durch Bevollmächtigte.Es war die Brücke, über die, war der Entwurf als Statut einmal an-genommen, zu erreichen sein mußte, was das Statut versagte: die Be-kämpfung der Schleudere!.

Zu einem Kampf um die Stimmübcrtragung gestalteten sich dennanch die Verhandluugcu in der zweiten Delegierten-Konferenz in Leipzig zu Kantate 1880, einem Kampf, bei dem sich zeigte, daß auf Gruud