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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Oktoberkonferenz 1383. Leipziger und Berliner Rabattbeschlüsse. 547

als auch im Einzelfalle entscheiden, ob grundsätzliche Schleuderet vorliegeund an die Verleger, von denen die erwähnte Verpflichtung unterzeichnetwar, die Aufforderung richten, im Sinne ihrer Verpflichtung zu handeln.

Des Beschlusses der Leipziger Oktoberkonferenz aber harrten zuKantate 1884 schwere Hemmnisse.

Mit Befriedigung allerdings nahm kurz vorher die Reformparteizwei neue und bedeutsame Schritte zur Lösung der mit ihrer Spitzevor allem gegen Leipzig gerichteten Nabattbewcgung auf, Schritte, die inder Delcgiertenversammlung vom 10. Mai 1884 als eine Grundlagebezeichnet wurden, auf der allein die herrschenden Mißstände allmählichbeseitigt werden könnten. In Leipzig selbst entstand am 29. Februar1884 einVerein der Leipziger Sortiments-Buchhändler", dessen Statutenu. a. bestimmten: daß der Kundenrabatt im Verkehr außerhalb Leipzigs 10 "/<,, im Leipziger Platzverkehr 15 ^ vom Ladenpreise nicht über-steigen dürfe und jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffermäßigeroder unbestimmter Fassung zu unterlassen sei. Darauf erfolgte am 7. Maidie Begründung auch einesBerliner Sortimenter-Vereins"; auch seineStatuten untersagten (ohne die Besonderung nach dem Verkehr außerhalbBerlins und dem Berliner Platzverkehr zu berücksichtigen) einen Kundcn-rabatt in der Höhe von mehr als 10 °/ und jedes öffentliche Angebotvon Rabatt in ziffermäßiger oder unbestimmter Fassung (mit Ausnahmesolcher Angebote in Sortiments-, Fach- und Lagerkatalogen). Freilichwiederum nur Schritte der Sortimenter, für die noch dazu die so not-wendige Grundlage der Unterstützung durch die Leipziger Kommissionäre,namentlich die Buchbindcrkommissionäre, auch jetzt nicht gelegt werdenkonnte. Im Januar 1884 war ein Verein Leipziger Kommissionärebegründet worden, der sich die Erleichterung des Geschäftsverkehrs zurAufgabe machte und auch die Verlegercrklärung vom 3. Februar 1880anerkannte. An ihn wandte sich im Februar 1884 in einem vom Frank-furter Lokalvcrein angeregten Aufruf, der 1042 Unterschriften zeigte,der Verbandsvorstand mit dem Ersuchen um Beitritt zu den Delegierten-beschlüssen vom Jahre 1882, d. h. um die Zusage, weder direkt nochindirekt an diejenigen Buchhändler zu liefern, die von den Delegiertenals Schleuderer gekennzeichnet worden seien; der Verein der Leipziger Kommissionäre aber wich nicht von dem Boden der genannten Fcbruar-

erklürung, blieb also dabei stehen, daß der Kommissionär die Lieferung

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