548 12. Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.
nur unterließ, wenn er vom Verleger darum ersucht wurde. Was aberdie Meißnersche Resolution und die Beschlüsse der Oktoberkonferenz be-traf, so lag den Kantateverhandlungen eine mit 78 Unterschriften be-deckte Verlegererklärung vom 3. Mai 1884 vor, die gegen die Über-nahme der Bekämpfung der Schleudern durch den Börsenverein energischVerwahrung einlegte. Und auf der andern Seite erhob sich ein starkerWiderstand im Verband der Orts- und Kreisvcreine selbst. Lampart warin der Oktoberkonferenz weiter gegangen, als der Verband ihn zu be-gleiten gewillt war; die Delegiertcnversammlung lehnte sich dagegen auf, denVerbandsvorstand seines bisherigen Amtes fast ganz entkleidet zu sehen.Ferner: hätte nicht, sollte einmal die Rede davon sein, einen Buchhändlerwegen Schleudern aus dem Börsenvcrein auszustoßen, vorher genau fest-gelegt sein müssen, was dabei unter Schleuderet verstanden sein sollte?
Was das letztere betraf, so bestanden die Delegiertenbeschlüsse von1882; aber sie waren eine Festsetzung nur des Verbandes, nicht derHauptversammlung des Börsenvereins, und sie ermangelten genügenderBestimmungen über den Verkehr der Orte und Kreise über die Grenzenihres Gebietes hinaus. Die Delegiertenversammlung von 1884 er-nannte eine Kommission, die damit beauftragt wurde, an Stelle derDelegiertenbeschlüsse des Jahres 1882 Bestimmungen vorzuschlagen, dieeinerseits den schwierigen Leipziger und Berliner Verhältnissen Rechnungtragen, andrerseits den Wünschen der Provinz, den 10 Prozent-Rabattzu beseitigen, Geltung verschaffen sollten. Zwei Ansichten traten sichgegenüber. Die eine, vertreten durch Carl Müller-Grote in Berlin , ver-trat den Standpunkt, das Heil sei nur von der unbedingten Anerkennungund Festhaltung des Ladenpreises zu erwarten. Die andere, vertretendurch Max Hendschel in Frankfurt , wollte den bestehenden VerhältnissenRechnung tragen und die Rückkehr zum Ladenpreise nur nach und nacheintreten lassen. Man einigte sich dahin, den Grundsatz des Ladenpreisesals das Richtige anzuerkennen, die Durchführung aber nur schrittweisezu fordern; die allmähliche Beschneidung des Rabatts sei die Aufgabeder Lokal- und Provinzialvereine, und deren Ortskonventionen solle Schutzgewährt werden. Freilich, sollte der Schutz auch für Lieserungen vonauswärts nach dem geschützten Gebiete gelten? Berlin machte dagegengeltend, es sei das schon deshalb undurchführbar, weil man unmög-lich bei Lieferungen nach auswärts mit Rabatt-Tabellen zahlreicher ver-