Delegicrtenbeschlüsse und Hauptversammlung 1884.
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schiedener Lokalverbände arbeiten könne, und weil die Berliner Hand-lungen, deren Kunden im ganzen Lande verstreut seien, auch einenSchutz ihrer Interessen beanspruchen könnten. Die Plätze Berlin undLeipzig erklärten einverstanden und bereit zu sein, nach auswärts mithöchstens 10 Prozent Rabatt zu liefern; damit müsse die Provinzzufrieden sein und könne es um so eher, als durch die Gewährungeines Skontos von fünf Prozent die Bedeutung der zehn Prozent er-heblich herabgemindert wäre, und „nur wenige Kunden wegen einerDifferenz von 5 Proz. auswärtige Verbindungen unterhalten würden."Als Erklärung des Begriffs der Schleudern aber schlug die Kommissionder Delcgiertenvcrsammlung vor:
„Die Basis des buchhändlcrischen Verkehrs ist der Ladenpreis, dessen all-mähliche Herbeiführung unter Mitwirkung der Verleger anzustreben ist.Bis zur Erreichung dieses Ziels ist als Schleuderet anzusehen:
1. jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmterFassung,
2. die Gewährung eines höheren Knndenrabatts nm Orte, als solcher dnrchden betreffenden Provinzial- oder Lokalverein festgesetzt ist, desgleichenbei Verkäufen nach auswärts die Gewährung eines Rabatts von mehrals 10 Proz. vom Ladenpreise oder von Vergünstigungen, die einer Er-höhung des Rabatts über 10 Proz. gleichkommen."
Die Delegicrtenversammlung nahm die Erklärung an. Sie be-reitete aber auch den Boden, auf dem stehend, Kröner in der Haupt-versammlung den Widerstand der Verleger brechen konnte. Auf Vor-bereitungen fußend, die Kröncr mit Lampart in Stuttgart gepflogenhatte, einigte man sich mit dem Börsenvereinsvorstand auf eine derHauptversammlung zu unterbreitende Vorlage, nach der erstens der Vor-stand des Börsenvcrcins beauftragt wurde, an die Verlegcrmitglicdereine Aufforderung ergehen zu lassen, Sortimentern, die von ihm alsprinzipielle Schleudcrcr bezeichnet würden, nur mit verkürztem Rabattoder gar nicht zu liefern, wobei es jedoch in das freie Ermessen derVerlegermitglicdcr gestellt bleiben sollte, ob sie eine Verpflichtung in dieserRichtung dem Börscnvcreinsvorstcmd gegenüber eingehen wollten odernicht, und nach der zweitens die Siebener-Kommission eingesetzt werdensollte, die Kröner in der Oktoberkonferenz des Jahres 1883 vorgeschlagenhatte. In der darauffolgenden Hauptversammlung wurden die Beschlüssevon Kröner durchgesetzt; damit hatte die von ihm vertretene Reform-richtung ihren ersten und ihren grundlegenden Sieg errungen.