Siebcnerkommission. Geltung der Dclegiertenbeschlüsse. Behördcnrabatt. 551
Damit wurde aber zugleich die in den Satzungen des LeipzigerSortimentervercins befindliche Klausel hinfällig, die die Einschränkungdes Rabatts bei Lieferungen nach auswärts von dem Verhalten größererStädte, insonderheit Berlins , abhängig machte, und auf Anregung desVcrbandsvorstandS ließ sie der Verein nun in der That fallen. Damithatten die Delegiertenbcschlüssc der Ostcrmcsse 1884 allgemeine An-erkennung gefunden; im März 1885 aber endlich wurde der rcformerischgesinnte Teil des Buchhandels überrascht und erfreut durch einen schwer-wiegenden Beschluß der Deputation des Vereins der Buchhändler zuLeipzig : die neue Geschäftsordnung für die Bcsteltanstnlt des Vereins be-stimmte, daß vor der Beförderung ein- und ausgehende Gcschäftspapicresolcher Haudlungcn, die der Vorstand des Börscnvcrcins als prinzipielleSchlcudcrer namentlich bezeichnete, von der Beförderung der Bestcll-anstalt ausgeschlossen seien.
Schon machte sich auch der Buchhandel au den Versuch, auf demkaum erreichten Niveau die Höhen des Behördcnrabatts abzutragen;freilich mit schlechtem Erfolg. Bezeichnend waren die diesbezüglichenVorgänge in Berlin . Während sich hier die Herabsetzung des Rabattsbei dem Privatpublikum verhältnismäßig leicht vollzog, um so leichter, alsabgesehen von den Handlungen, die mit UniversitätSkreiscn zu thun hatten,die Gewährung von Rabatt gar nicht allgemein in Berlin üblich war,war es nur noch der Magistrat von Berlin , der einen mehr als über-mäßigen Rabatt bei seinen Lieferungen beanspruchte. Nach und nachwar dieser Rabatt auf die Höhe von 16^/z Prozent gesteigert worden,sodaß von einem Nutzen kaum uoch die Rede sein konnte, wenigstensbei dem größten Teil der Lieferungen, und daß nur die wenigen Hand-lungen etwas verdienten, welche Prämicnbüchcr u. dcrgl. lieferten, diein größeren Partien bezogen wurden, und von denen der Verleger in-folgedessen dem Sortimenter einen erheblichen Nachlaß gewährte. Unterdem 25. Mai 1885 sandte der Vorstand des Berliner Sortimentervercinseine Denkschrift „betreffend die Bücherlieferungcn an die zum Ressortdes Magistrats von Berlin gehörigen Bibliotheken" an den Magistrat,in der unter ausführlicher Darlegung der Verhältnisse gebeten wurde,sich mit einem Rabatt von 10 Prozent fernerhin zn begnügen. In derDenkschrift wurde darauf hingewiesen, daß sich für die Berliner Hand-lungen eine auf die Dauer ganz unhaltbare Zwangslage ergäbe: „Auf