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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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558 12- Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.

Vorschläge als außerordentlich maßlos erschienen, so bestand der Wider-stand, den er jetzt zu bekämpfen hatte, in einem unklar und formlosgährcndcn, wenn man Zugriff auch kaum formbaren Drängen nach Zwang,Uniformierung, Jnnungsvcrfassung.

In seinem Statutcuentwurf vom Jahre 1879 hatte Kroner Delegiertefür sämtliche Mitglieder ihrer Vereine abstimmen lassen wollen. DieStatutenrevision hatte die Stimmvertretung auf zwanzig, engerer Ausschußund Hauptversammlung hatten sie auf sechs Stimmen verringert. Krönerbedauerte diese Beschränkung fortgesetzt, aber da man dabei wohl bestandenhatte, ja die befürchtete Majorisicrung der Verleger durch die Sortimentcr,Leipzigs und Berlins durch die Auswärtigen, eine Ausnützung durchgeschickt operierende Agitatoren nicht eingetreten, die Möglichkeit einerPression der Kommissionäre auf ihre Kommittenten durch die Forderung,daß nur Mitglieder desselben Vereins sich vertreten sollten, beseitigt war,so griff er sie auch nicht an; um so entschiedener trat er den Versuchenentgegen, sie weiter zu verkümmern oder gar aufzuheben.

Der Verlcgerzwang, die Ersetzung der bestehenden freiwilligen Ver-pflichtung einer Anzahl von Verlegern durch die statutarische Verpflichtungaller Verlegermitglieder, Ausgeschlossenen und Schlcudcrern nichts mehrzu liefern, mit der Konsequenz, daß auch der Verleger im Falle derZuwiderhandlung ausgeschlossen werden könne, erschien ihm als Ab-surdität. Ein großer Verleger wurde ausgeschlossen: uud sämtliche Sor-timenter des Börscnvercins konnten beispielsweise von Brockhaus, Cotta,dem Bibliographischen Institut , Teubner, der Verlagsanstalt nichts mehrbezichen?! Der Verleger fügte sich nicht und trat aus: konnten dieMittel, die dem Sortimcnter gegenüber von Wirkung sein konnten,Entziehung des Börsenblatts und Adreßbuchs , der Unmöglichkeit imBörsenblatt zu inserieren, auf der Börse abzurechnen, Anrufung derfreiwillig verpflichteten Verleger, den Verleger fügsam machen? DieEntziehung des Börsenblatts und der Inserate schadete nur dem Börsen-blatt und dem Börsenverein; die Versperrung der Börse hatte nur zurFolge, daß man dem Verleger das Geld ins Haus trug und er nochgar das Meßagio verweigerte. Zu gcschweigen von den Wirkungen desmoralischen Eindrucks, den der Austritt auch nur einiger bedeutenderVerleger für das ganze Reformwerk haben mußte. Oder der Verlegerfügte sich: aber wenn, gegen den Willen des Verlegers zu seinen Vcr-