Außerordentlicher Ausschuß für die Revision des Statuts. 561
in Kröners Vorschlägen darin bestehe, die Bestimmung der Rabattnormenin die einzelnen Provinzial- und Lokalvereine zu legen: die erste Be-dingung, wenn man der Schleuderet zu Leibe gehen wolle, sei die festeeinheitliche Bestimmung des Begriffs der Schleudern; Francke wies aufdas Vorbild des Schweizerischen Buchhändlervereins hin. Gegen dieRheinländer aber nicht nur, die kühn genug gewesen waren und nochwaren, zu glauben, daß ein kühner Sturmlauf des provinzialen All-deutschlands den Widerstand Leipzigs und Berlins überrennen werde,sondern auch gegen die Position schon, wie sie Kroner einnahm, erhobsich wie ein drohendes Gespenst der Berliner Otto Mühlbrecht und„protestierte" feierlich gegen die Worte des Entwurfs: „oder nach dessenBezirk der Verkauf stattfindet". „Ich weiß, ich dringe nicht durch damit,aber später werden Sie sich erinnern . . ." „Das gäbe dann einenKampf?" fragte Kröner. „Das wird es geben", erwiderte Mühlbrecht;„ich will es hier nochmals konstatieren." Von dem Leipziger JustusNaumann andrerseits ging die Anregung aus, den Verleger im direktenVerkehr mit dem Publikum nicht zu beschränken, allerdings ihn auchverbindlich zu machen, dem Publikum keinen höheren Rabatt zu gewährenals der Sortimenter gab. „Dem Publikum seitens der Verleger gar keinenRabatt zu geben, das ist ganz unmöglich. Ich muß doch denselbenRabatt geben können wie der Sortimenter. Ich kann versichern, daßbei mir der direkte Verkehr mit dem Publikum in einem ungeheurenMißverhältnis steht zu dem, was der Gesamtbuchhandel thut, ohne daßich übrigens etwas dafür thue. Was dem Sortimenter gestattet ist,muß dem Verleger auch erlaubt sein, zumal oft gar kein Sortiments-buchhündler da ist." Ferdinand Springer aber brachte trotz des Wider-strebens der anwesenden Sortimenter den Ausnahme- oder Verleger-Paragraphen Z 3, 5d in den Entwurf, daß es dem Verleger in Aus-nahmefüllen nicht verwehrt sein könne, größere Partien von Werkenseines Verlags an „Behörden, Institute, Gesellschaften usw." zu beson-ders ermäßigtem Preise zu liefern, und den Sortimentern gelang es nur,den Zusatz zu bewirken: „entweder selbst oder durch Vermittlung einerSortimentsbuchhandlung". Im übrigen entsprach der Entwurf, wie eraus den Verhandlungen des Revisionsausschusses hervorging, ganz denKrönerschen Vorschlägen. Die Feststellung der geschäftlichen Bestim-mungen war vom Verkehr der Buchhändler untereinander aus den der
Geschichte des Deutschen Buchhandels. IV. 36