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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.

zustehen, für den Verkauf an das Publikum innerhalb Deutschlands ,Österreichs und der Schweiz und aller ausländischen Gebiete, in denenvom Vorstande des Börsenvereins anerkannte Orts- und Kreisvereinebestanden, allgemein gültige Regeln aufzustellen. Um den WünschenBerlins und Leipzigs entgegenzukommen, ihnen die Annahme der Satzungenzu erleichtern und irgendwelcher Spaltung unter allen Umständen vor-zubeugen, war der Hauptversammlung vorbehalten geblieben, einzelnenOrts- und Krcisvercinen auf deren Antrag zu gestatten, sür ihr eigenesGebiet auf eine gewisse Übergangszeit besondere Verkaufsbestimmungeneinzuführen. Im Interesse der ins Ausland exportierenden Handlungen,die häufig mit einer unkontrollierbaren Konkurrenz zu rechnen hatten,sollten bei Verkäufen nach solchen ausländischen Gebieten, in denen keinevom Börsenvereinsvorstande anerkannten buchhändlerischen Vereine be-standen, die Verkaufsnormen freigegeben sein. Endlich nahm das Pro-gramm auch den Verlegerparagraphcn auf.

Wie groß war die Freude im rheinisch deutschen Lager, als am13. September Leipzig sich in der That entschloß, seine Sonderintcressender allgemeinen Forderung des deutschen Provinzialbuchhandels zu opfern,unter dem Vorsitz von Dr. Eduard Brockhaus der Verein der Buch-händler zu Leipzig sich für den Entwurf des Rcvisionsausschusses erklärte,der Leipziger Sortimentcrverein die Herabsetzung der Rabattgrenzc auchfür Leipzig auf 5"/ beschloß!

Eine vielen unerwartete Freude; dem Berliner Buchhandel un-erwartet, aber alles andere als eine Freude; er verdoppelte seine An-strengungen, um, von Leipzig nicht mehr unterstützt, den Statutcnentwurfin Frankfurt zu Falle zu bringen. DerKamps der Reichshauptstadtgegen den Sortimentsbuchhandel des gesamten Deutschlands !" ImAugust 1887 hatte der Vorstand des Berliner Sortimcntcrvcrcins eineErklärung zur Unterschrift versandt, in der der Unterzeichnende sich ver-pflichtete, bei der derzeitigen Lage der Verhältnisse in Berlin und Leipzig auf die Annahme eines niedrigeren Satzes als 10 vom Ladenpreiseals Höchstabatt, geschweige denn die gänzliche Abschaffung des Rabatts,nicht eingehen zu können, auch sich die Freiheit zu wahren, innerhalbder Grenze bis zu höchstens 10 "/ vom Ladenpreise den Rabatt selbstzu bestimmen, und zwar sowohl am Wohnorte, wie auch bei den Ge-schäften nach außerhalb; die außerordentliche Hauptversammlung der