sortimcnter, dessen Dasein er als sehr behäbig schildert, auseinandergesetzt;er hat von ungeheuren Spesen gesprochen, welche die Berliner Sortimentergegenüber den Provinzialsortimentern hatten. Meine Herren! Die großenSpesen, welche die Berliner Sortimenter haben, sollten nach allen Ge-setzen der Logik sie dazu bringen, daß sie nicht mehr Rabatt geben,sondern eher weniger... Ich habe die feste Überzeugung, daß dieBerliner Kollegen . . mit dem, was sie jetzt thun, nicht für sicharbeiten, sondern für andere, die nach ihnen kommen, und die nochschärfere Zähne haben als sie."
Berlin beharrte auf seinem Standpunkt. Der Leipziger Buchhandel,durch den Mund von Eduard Brockhaus , verwahrte sich wenigstens da-gegen, daß die Stimmvertretung — wie Kröner ja am liebsten gewünschthätte — auf mehr als sechs von einem Anwesenden zu vertretendenStimmen erweitert werde, und machte davon seine Abstimmung überdas ganze Statut abhängig. Auf der andern Seite wallte noch einmalder Zunftgeist auf, und er wurde noch einmal gebannt. Die Abstimmungerfolgte: von 395 Anwesenden stimmten 361 für die neuen Satzungen.7 Mitglieder hatten sich der Abstimmung enthalten. Ein Beifallssturmerfüllte den Raum. Als er sich gelegt hatte, erhob sich Rudolf Mayeraus Berlin , einer der Inhaber der Berliner Firma Mayer c^i Müller,zu den kurzen Worten: „Ich möchte gegen den gefaßten Beschluß pro-testieren als illegal und statutenwidrig."
Wilhelm Spemann aus Stuttgart aber legte fest, daß mit der An-nahme des Statuts der deutsche Buchhandel die erste aller kaufmännischenKorporationen war, die den Grundsatz der moralischen Verantwortlichkeitgegenüber der Gesamtheit zur Ausführung brachte. „Mir ist keine einzigeKorporation bekannt, die bis jetzt im Erwerbsleben das Prinzip auf-gestellt hätte: es ist unmoralisch, oder wenigstens — vielleicht ist dasWort zu stark — es ist nur derjenige Erwerb ein berechtigter, der sobetrieben wird, daß jeder anständige Konkurrent dabei bestehen kann.Im allgemeinen kämpfen wir jetzt beständig einen Kampf aller gegenalle. Wir haben aber im Buchhandel, glaube ich, zum erstenmal dasPrinzip aufgestellt: nur das darf sein, was der Gesamtheit nützt."
Gegen die Eintragung der neuen Satzungen in das Leipziger Genossen-schaftsregister reichte Rudolf Mayer Beschwerde beim Königlich SächsischenOberlandesgerichte ein. Das Gericht wies sie im Februar 1888 ab.