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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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12. Kapitel! Die Reformbewegung bis 1889.

Durch die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen imVerkehre der Buchhändler mit dem Publikum in Bezug auf die Ein-haltung der Bücherladenpreise, beziehentlich auf den von letzteren zugewährenden Rabatt werde kein neuer Zweck in den Börsenverein hinein-getragen. Das Interesse der dem deutschen Buchhandel angehörendenGewerbetreibenden an der Regelung der Rabattsrage sei unbestreitbar,und ein solches Interesse, und zwar imweitesten Umfange" zu vertreten,habe sich der Börsenverein zur Aufgabe gestellt, sodaß die betreffendenBestrebungen nur zum bestimmten Ausdruck gebrachte Folgerungen desalten Vereinszwecks seien. In den fraglichen Bestimmungen sei keinegesetzlich unzulässige Beschränkung des Gewerbebetriebes enthalten, indemdurch sie nicht ein Nichtvereinsmitglied vom Betriebe des Buchhandels-gewerbes ausgeschlossen, sondern nur dem Nichtvercinsmitgliede der Ge-brauch der aus der Entschließung der Vereinsmitglieder hervorgegangenenund für sie selbst bestimmten Einrichtungen und Anstalten versagt werde,die den Geschäftsbetrieb erheblich erleichterten. Der Börsenvcrein seiauch nicht gehindert, die Mitgliedschaft an gewisse Bedingungen zu knüpfen,ofern sie nur im Juteresse der Gesamtheit aufgestellt seien; damit seies auch zulässig, daß er Mitglieder, die sich den gestellten Bedingungennicht fügten oder ihnen zuwiderhandelten, aus dem Vereine ausschließendürft, denn er entziehe damit nicht den Betrieb des Buchhandels ansich, sondern nur die Möglichkeit, den Buchhandel mit Hilfe der vomBörsenverein gebotenen Mittel und besonderen Vergünstigungen zu be-treiben. So liege weder eine Verletzung des Reichsgesetzes vom 1. No-vember 1867, noch der Gewerbeordnung, noch des Neichsstrafgcsetzbuchcs,noch ein Eingriff in Sonderrechte der Mitglieder vor.

Am Kantatesonntag 1888 traten die neuen Satzungen in Kraft,an demselben Tage, an dem Adolf Kröner in festlicher Versammlungdie Weihe des neuen Buchhündlerhauses vollzog.

Der Börsenverein hatte den Schutz des festen Ladenpreises inorganischer Verbindung mit dem System der Orts- und Krcisvercine, derVcrlegervereine und des Leipziger Kommissionärvereins endgültig undordnungsgemäß übernommen. An die Stelle der bisherigen Siebener-kommission trat der Vereinsausschuß; zu den alten Ausschließungsmaß-regcln des Ausschlusses von der Beförderung der Geschäftspapiere durchdie Bestellanstalt traten die der Entziehung des Börsenblattes zu Abon-