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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Rcformbewegung bis 1339.

Leipzig 10 "/g gebe, Berlin unmöglich auf den Rabatt von 5"/g hcrab-gehen könne. Es war ein Spiel, das den Vorstand des Börsenvereinszu dem Gewaltschritt trieb, nach dem Parey und die Männer von derArt Bernhard Hartmanns schon so lange, nur schwer gezügelt, drängten:der Börsenvereinsvorstand beschloß den Gordischen Knoten zu zerhanenund verfügte unterm 28. Juni 1888, im Widerspruch mit Wortlautund Geist der Krönerschcn Satzungen:Es ist jeder Rabatt verbotenund nur ein Diskont von höchstens 5"/g bei Zahlungen für Büchergestattet". Jeder Rabatt, auch der an Behörden; der Beschluß warjedenfalls glatt und klar.

Der Leipziger Sortimentervercin erlag rasch dem Odium seinesraschen Schrittes und löste sich am 1. Juli auf; an seine Stelle tratdieFreie Vereinigung der Leipziger Sortimenter". Der vom Börsen-Verein anerkannte Leipziger Ortsverein, der Verein der Buchhändler zuLeipzig , hatte, da er eine Hauptversammlung erst nach der Genehmigungseiner am 23. April geänderten Satzungen abhalten konnte, noch nichtgesprochen. Die Leipziger Freie Vereinigung" ersuchte ihn am 9. Juli,unter der Voraussetzung kräftiger Unterstützung durch die Verleger,Kommissionäre und Barsortimenter für das Gebiet desBuchhändler-verbands für das Königreich Sachsen und die Herzogtümer Altenburg und Anhalt" und unter der Voraussetzung des Beitritts Berlins fürdas übrige Gebiet vom 1. Januar 1889 ab zu dem Rabatt von 5"/zurückzukehren. Und die mit Spannung erwartete Hauptversammlungdes Vereins der Buchhändler zu Leipzig schloß sich am 11. Juli in derThat der Verfügung des Börsenvercinsvorstandes an, mit Geltungskraftschon vom 6. August 1888 ab.

Die alte rheinische Forderung vom Börscnvereinsvorstand verfügt,Leipzig bekehrt: Hartmann frohlockte, und der Verbandsvorstand läutetedie Siegesglocken.

Aber die Behörden und Bibliotheken, und Berlin ?

Der Börsenvcreinsvorstand sandte mehrere hundert handschriftlicheEingaben an Behörden und Bibliotheken, überreichte am 1. August demVorstand der Berliner Vereinigung seine Bekanntmachung vom 28. Juni,unterstrich sie mit dem Hinweis auf den Beschluß des Leipziger Vereins,nach dem nun die Leipziger Rabattvcrhältnisse für Berlin nicht mehrals Hinderungsgrund angegeben werden könnten, ja sandte unterm