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III. Die Wiedererhebung
Ebenso sollte aber auch das ganze Niveau des Mannschafts-standes gehoben werden. Der wichtigste Schritt dazu, der Wegfallder Werbung, ergab sich aus den zwingenden Umständen der poli-tischen Lage von selbst. Damit war auch der Fortfall der hartenBehandlung und der Körperstrafen aus der Rechtspflege des Heeresermöglicht. Am 3. August 1308 wurde die Prügelstrafe unteralleiniger Ausnahme des Soldatenstandes zweiter Klasse auf-gehoben und dem Berufe der bittere Beigeschmack genommen,den er im Gefühl der besseren Stände des Volkes immernoch besessen hatte. Daß ein vollkommen nationaler Ersatz unddie allgemeine Wehrpflicht in ihrer richtigen praktischen Bedeutungdas letzte Ziel sein müsse, war allen Beteiligten klar. Dennochwurde gerade diese Frage zunächst nicht gelöst. Die Meinungengingen auseinander, ob eine gleichmäßige Einstellung aller taug-lichen Dienstpflichtigen zu einer kurzen Dienstzeit bei der Fahneund danach ihr Übertritt in die Reserve, oder die Schaffung selb-ständiger, nicht durch die Schule des stehenden Heeres gegangenerAufgebote das Vorteilhaftere sei. Man kam darüber nicht zumSchluß; aber das Schicksal meinte es gut mit Preußen. Es wurdegezwungen, aus der Not eine Tugend zu machen. Wie mehrfachdie Maßregeln, die seine Feinde ersannen, um es in Fesseln zulegen, zu seinem Heile ausschlugen, so geschah es auch hier. DieGeldnot und die durch Napoleons Haß erzwungene Einschränkungdes aktiven Standes führte zu der Kabinettsorder vom 6. August1808, welche den Truppen befahl, unausgesetzt eine kleine Anzahlvon Rekruten zur Ausbildung einzuberufen und wieder zu ent-lassen. So ward mit der Zeit durch dieses „Krümpersystem", wie esähnlich schon der große König Angewendet hatte, eine bedeutendeZahl von einigermaßen für den Kriegsdienst vorbereiteten Waffen-fähigen aufgebracht. Sie konnten bei einer Mobilmachung nicht nurdie stehenden Truppenteile auf den vollen Stand bringen, sondernauch zu Neubildungen verwendet werden. Die Grundlage für diegroße Heeresvermehrung von 1813 war damit geschaffen.
Hierzu kam die Feststellung eines richtigen Verhältnisses zwischenden Waffengattungen, die Bildung größerer gemischter Truppen-verbände, die Einschränkung der Ausnahmen vom Dienst, die Er-setzung der alten Regimentskantons durch größere Aushebungs-bezirke, die Abschaffung der zu vielen Mißbräuchen verleitendenKompagniewirtschaft, die Gewährung auskömmlicher Gehälter, Ab-