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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
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Die Tarifpolitik der Staatseisenbahnen.

Für die Tarifpolitik den letzten zwanzig Jahre mussman drei Abschnitte unterscheiden.

1. Die Periode bis 1891.

2. Die Periode von 18911894.

3. Die Periode von 1894 ab.

1. Die Periode bis 1891.

Nach den Bestimmungen des deutschen Eisenbahn-Gütertarifs werden Getreide, Mehl und Mühlenfabrikate zuzu dem Frachtsätze des Specialtarifs I. zu 4,5 Pf. für einTonnenkilometer, bei Versendung von mindestens 10,000kg. in einem Frachtbrief, und zu 5 Pf. für ein Tonnen-kilometer bei Versendung von mindestens 5000 kg in der-selben Weise (Wagenladungsklasse A. 2.) auf der Eisenbahnbefördert, während die Kleie als Abfallprodukt zu dem Fracht-sätze des Specialtarifs II. 3,5 Pf. verladen wird. An Expe-ditionsgebühren werden ausser den genannten Streckensätzenerhoben

pro 100 kg. bis 50 km. 6 Pf.

pro 100 kg. 51 100 km. 8 Pf.

pro 100 kg. ab 101 km. 12 Pf.

Der Grund, weswegen Mehl, also verarbeitetes Produktgleich dem Rohprodukt verfrachtet wird, erläutert der Jahres-bericht der Handelskammer zu Posen (1898).Soweit dieMühlen im Regierungsbezirk Posen ihr Getreide nicht perAchse holen, beziehen sie es ausschliesslich per Bahn.Wenn nun das Getreide billiger verfrachtet wird als Mehl,so ist zu erwarten, dass das Getreide, welches bisher inGestalt von Mehl versandt wurde, künftig unverarbeitet zurVersendung gelangt, und dass damit der einheimischenMühlenindustrie der Getreideeinkauf erschwert werde.

Von diesem Normaltarif giebt es Ermässigungen inGestallt der Ausnahmetarife.

a) Zunächst besteht ein Ausnahmetarif für Getreideund Mehl im Bereiche des Eisenbahndirektionsbezirkes Brom-berg. Diesem Ausnahmetarif ist auf Entfernungen bis 50