km. der bei den preussichen Staatseisenbahnen gültige Ein-heitssatz (Specialtarif I.) von 4,5 Pfennig pro Tonnenkilo-meter zugrunde gelegt. Auf weitere Entfernungen fällt derEinheitssatz des Ausnahmetarifs in der Weise, dass auf Ent-fernungen von
50-400 km. 3,8 Markpfennige pro Tonnenkilometer
401-450450—500501-550551—600601- 650651 — 800
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,2
6 Pf. von 1 - 50 km.9 „ „ 51-100 „
12 „ über 100 km.
an Expeditionsgebiihren eingerechnet werden. Dieser Aus-nahmetarif wirkt nicht unwesentlich auf den Handel ein. EinWaggon Getreide von Bromberg nach Berlin (333) km. ko-stet nach dem Ausnahmetarif 139 Mk., nach dem Special-tarif I. würde derselbe Wagon 162 Mk. kosten, also um 23Mk. mehr. Da Brandenburg mit Berlin noch immer zu denHauptabsatzgebieten der Provinz Posen gehört, so zeigtdies Beispiel, wie günstig die Wirkungen dieses Tarifs fürdie Landwirtschaft und den Getreidehandel sind.
„Von*) einer Begünstigung Russlands durch diesenTarif kann nicht die Rede sein, da die Einfuhr von Ge-treide aus Russland in die Grenzen der Provinz Posen in-folge der Getreidezölle abgenommen hat“.
b) Der zweite Ausnahmetarif besteht (unter Zugrund-legung derselben Taxen wie im genannten Ausnahmetarifdes Direktionsbezirkes Bromberg) im Berlin-Stettin -Schle-sischen Güterverkehr und zwar zwischen Posen, den Sta-tionen der früheren Oels-Gnesener Bahn und denen derPosen-Stralkowo Bahn einerseits und Berlin und einigenStationen des Berliner und Stettiner Direktionsbezirkes wiez. B. Kolberg anderseits. Die Frachten, welche für Getreideim Verkehr zwischen Posen einerseits und Berlin (255 km.)wie Küstrin (186 km.) anderseits nach diesem Ausnahme-tarif zur Erhebung gelangten, betrugen 1.09 bezw. 0.87 Mk.pro 100 kg, während sie nach Specialtarif I. eine Erhöhungerfahren von 0.18 resp. 0.14 Mk. pro 100 kg.
‘) Pernaczynski.