Dr. Pernaczyriski charakterisiert in folgenden Wortendiese Periode:
„Die Motive, die für die Getreidetarifpolitik der Eisen-bahnen seit der Verstaatlichung bis 1891 eine ausschlag-gebende Rolle spielten, waren zugleich fiscalischer undschutzzöllnischer Natur. Es trat mehrfach eine Verteuerungdes Getreidetransportes gegen die Privatbahnzeit ein. Dasrussische Getreide wurde ferngehalten, aber auch das po-sensche erfuhr im Absatz nach ferneren Gegenden desDeutschen Reiches eine Hemmung.
Die Tarifpolitik war eine ziemlich bureaukratische.Ausnahmen bestanden nur in dem Festhalten an dem be-reits von Privatbahnen Geschaffenen. Es wurde der Brom-berger Staffeltarif beibehalten und auf die Relation Posen-Berlin ausgedehnt. Dagegen erlitt der Absatz nach Ober-schlesien durch die staatliche Tarifreform einen nicht un-bedeutenden Schaden.“
2. Die Periode von 1891—94.
c) Die eben geschilderten Staatsbahntarife erfuhrenim Jahre 1891—94 eine zeitweilige Unterbrechung durchdie sogenannte Getreidestafeltarife.
Der Inhalt derselben lautet:
Getreide aller Art sowie Mühlenfabrikate tarifierenfolgendermassen:
An den vollen regelrechten Frachtsatz des Spezialtarifs I(4.5-j-12) für 200 km wurden von 201—300 km 3 Pf., von301 km ab 2 Pf. für das Tonnenkilometer ohne Abfertigungs-gebühr angestossen. Hiernach stellten sich die Strecken-einheitssätze für das Tonnenkilometer nach Abzug von 12 Pf.Abfertigungsgebühr für 100 kg bis 300 km auf 4 Pf.,bei 400 km auf 3 5 Pf.
„ 500 „ „ 3.2 „
„ 600 „ „ 3.0 „
„ 800 „ „ 2.75 „
„ 1000 „ „ 2.6 „
Dieser Tarif wurde mit Gültigkeit vom 1. September 1891in Kraft gesetzt. Die normalen Frachtsätze bis zur Ent-