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lands durch Posener Getreide und Mehl infolge der Staffel-tarife kann nicht die Rede sein. Der Versand von Mehlvon Posen nach dem Südwesten ist von keiner Bedeutung.
Will man das Facit dieser eben geschildertenWirkungen des Staffeltarifs für den Versand des PosenerGetreides und Mehls ziehen, so muss man sagen: „Diedirekte Eisenbahnbeförderung von Getreide und Mehl ausPosen nach dem Westen und Süden Deutschlands hat sichin massigen Grenzen gehalten, indem die wesentlichenWirkungen der Staffeltarife sich auf mittlere Entfernungenbeschränkt haben.“
3. Die Periode von 1894 bis jetzt.
Die Staffeltarife wurden 1894 abgeschafft und seitdemleben wir in der Periode der Exporttarife. Um die Tendenzder mit der Aufhebung des Identitätsnachweises verbun-denen Vorteile noch zu vergrössern, wurde die Ausfuhr ausdeutschen Gebiet durch Verbilligung der Eisenbahntarifebefördert.
d) So besteht als III. Ausnahmetarif im Lokal- unddirekten-Verkehr der preussischen Staatseisenbahnen von101 km. Entfernung ab ein „Ausnahmetarf, zur Ausfuhr überSee nach ausserdeutschen Ländern“, bei welchem an denregelrechten Frachtsatz des Specialtarifs V. (45-f-12) für101 km bis 4u0 km. 1.43 Pf. für das Tonnenkilometer ohneAbfertigungsgebühr angestossen sind. Die Streckeneinheits-sätze für das Tonnenkilometer stellen sich (nach Abzug von120 Pf. Abfertigungsgebühr)
bei 200 km. auf 2.95 Pf.
„ 300 „ „ 2.43 „
„ 400 . „ 2.02 „
Dieser Tarif wurde im Jahre 1895 eingeführt. SeineWirkungen fallen zusammen mit den Folgen der Aufhebungdes Indentitätsnachweises. (Siehe Abschnitt V).
e) Als IV. Ausnahmetarif wäre zu nennen ein demeben geschilderten ganz gleich gebildeter Ausnahmetarif zurBeförderung der Ausfuhr iib'er die Landesgrenze.