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f) Einen Teil der Provinz , nämlich den östlich derEisenbahnlinie Konitz-Nakel-Gnesen gelegenen, beeinflusstsehr stark der V. Auszahmetarif nach Danzig -Königsberg.
Die Säzte dieses Tarifs sind wie folgt gebildet:
1 — 100 km. 2.6 Pf. p. km. -f- 6 Pf. Expeditionsgeb. von 1 — 50 km.101-200 „ 2.4 „ „ „ + 9 „ „ „ 51-100 „
201—300 „ 2.3 „ „ „ -j- 12 „ „ über 100 km.
301-400 „ 2.2 „ „ „
Der Tarif wurde am 13. 12. 1897 eingeführt und dientzur Erleichterung des Wettbewerbes des inländischen Ge-treides mit dem russischen in den Ostseehafenstädten.
g) Endlich gilt mit dem 1. Januar 1898 für Getreideund Mehlfabrikate von ostdeutschen Stationen nach preus-sischen und sächsischen Grenzstationen mit Oesterreich einVI Ausnahmetarif (Ostdeutsch-Böhmischer Getreideausnahme-tarif).
Die Frachtsätze für den bezeichneten Ausnahmetarifwerden gebildet durch Anstoss von 1.43 Pf. an den regel-rechten Frachtsatz des Spezialtarifs 1 für 101 klm. auf Ent-fernungen bis 400 km. darüber durch Anstoss von 4.5 Pf.*)
Die Nebengebühren sind dieselben wie die des Spe-zialtarifs I. In Verbindung mit der Aufhebung des Iden-titätsnachweises hat dieser Tarif sehr günstig auf das Ge-treidegeschäft der Provinz Posen gewirkt, speciell in denJahren, wo Böhmen an einer Missernte hat leiden müssen.
Zusammenfassung.
Im Gesamtresultat ergibt sich, dass die Tarifpolitik despreussichen Eisenbahnfiskus nach dem kurzen Versuch derGetreidestaffeltarife (1891 —1894) zu dem alten System derteuren Getreidefracht zurückkehrte, die seit 1877 nach demStreckensatz von 4.5 Pfg. unverändert blieb.
Nur 4 Ausnahmetarife dienen zur Bekräftigung derHandelspolitik, vermöge deren ähnlich der Zuckerprämien-
*) Nach privater Erkundigung bei der Königlichen Eisen-bahndirektion zu Posen.