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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
Seite
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Bei grösseren Quanten nimmt der Bauer nieisst nureine Probe mit zum Markt und verpflichtet sich nach dieserin einigen Tagen zu liefern. Ist die angelieferte Ware nichtprobemassig, so wird ihm ein Preisabzug auferlegt. Dochpflegt der Abschlag, solange der Bauer noch nicht in Ab-hängigkeit vom Getreidehändler geraten ist, nicht unge-bührlich hoch su sein, denn dieser geminderte Preis giltals neue Offerte des Käufers, und da dem Verkäufer vonkleinen Posten auch bei Nichtlieferung ein Schaden nichtzu erwachsen pflegt, so stehen sich die Parteien wie zuAnfang als freie Kontrahenten gegenüber.

Sind dagegen schon Vorschüsse seitens des Käufersgegeben worden, so benutzt dieser meist seine beherrschendeStellung, durch Qualitätsbemängelung den vereinbarten Preisherabzusetzen.

In letzterer Zeit geht der Marktbesuch stark zurück.Der Bauer führt immer mehr und mehr sein Getreide direktzu dem Händler in sein Geschäft, wo er sich gleich mitFutterartikeln usw. versorgt.

Der Kleine Händler mischt die einzelnen aufgekauftenPartien ^zusammen, reinigt sie und versucht einen Postensogenannter marktgängiger Ware herzustellen. Hat er danneinen Waggon oder ein mehrfaches davon, so verkauft eres weiter nach den grösseren Centren. Sein Verdienstbesteht darin, dass er erstens dem Bauer einen niedrigerenPreis zahlt (meist 4 und mehr Mark per Tonne unter Notiz;die Marktware steht stets 2 Mk per Tonne unter Notiz)und zweitens in dem Zuschlag zu dem Futtermitteln u. s. w.,die er dem Kleinen Mann wieder verkauft.

Der Grosslandwirt hat es meist verstanden, diesesZwischenglied, den Kleinhändler, zu vermeiden. Er liefertwaggonweise an den sog. Kommissionär oder bedient sichdes Agenten.

b) der sog. Kommissionär 1 ).

Der Kommissionär ist noch z. Zt. der charakteristischeTypus des Getreidehändlers in der Provinz. Er verbindet

*) Ich habe als Aufschrift dersogenannten Komissionärgewählt, um anzudeuten, dass der hier zu schildernde Typus desGetreidehändlers mit dem Kommissionär im Sinne das H. G. B.