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Der Getreidehandel in der Provinz Posen / von Władysław Hedinger
Entstehung
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stoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs,welche durch die Genossenschaften beschafft werden, nurdurch deren Vermittlung zu beziehen.

ln den Vorstand wird nur der Rendant auf unbestimmte 1 )Zeit gewählt, während von den übrigen Vorstandsmitgliedernalljährlich ein Mitglied ausscheidet 2 ) (§ 16).

Auch die kleine Zahl der Aufsichtsratmitglieder (§ 2) drei sodann die geringe Höhe der Geschäftsanteile,in der Regel 50 Mark (§ 37) bei zehnfacher Haftpflicht,lassen erkennen, dass hier dem Einwirken des Genossen-schaftsgedankens viel mehr zugetraut wird, als bei denpolnischen Rolniks. Letztere suchen ihre Genossenschaftenauf festerer Grundlage aufzubauen, suchen mehr eigenesGenossenschaftskapital anzusammeln, sehen einen stetigerenVorstand vor und suchen ihre Mitglieder überall, demGenossenschaftssinn trauen sie viel weniger zu, keine Kauf-und Verkaufsverpflichtungen binden die Genossen an dieGenossenschaft.

Ob der Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern zuge-lassen ist, wird in den Statuten nicht vermerkt. Es ist jedochanzunehmen. Da das eigene Vermögen für den Geschäfts-betrieb völlig unzureichend ist, so wird es ergänzt durchAnnahme von Depositen und durch den Kredit der Provinzial-Genossenschaftskasse.

Leider geben die jährlichen Veröffentlichungen desVerbandes darüber keine Mitteilung.

Von den heutzutage bestehenden Bezugs- und Absatz-Genossenschaften (diejenigen zu Friedrichshöhe, Mrotschen ,Opalenitza, Neutomischel, Scharfenort, Wollstein wurdenaufgelöst), reichen diejenigen in Samter und Rogasen aufdas Jahr 1891 zurück, die zu Strelno auf das Jahr 1893und Pudewitz 1896 und sie zeigen auch das. erfreulichsteBild der Entwickelung, wenn man das eigene Vermögender Genossenschaften berücksichtigt. Im Vergleich zu denRolniks muss man jedoch zu der Folgerung kommen, dassdie Entwickelung in jeder Hinsicht was Mitgliederzahl,

*) Mit einen demselben, wie dem Aufsichtsrate zustellendensechsmonatlichen Kündigungsfrist.

2 ) Wiederwahl ist freilich zulässig.